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Aus für Gen-Kartoffel Amflora

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die Anbau-Zulassung innerhalb der EU der  der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora für nichtig zu erklären, erklärt Dorothea Frederking, landwirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt: "Die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel war bis heute neben dem Mais MON 810 die zweite gentechnisch veränderte Pflanze, die in den Mitgliedsstaaten der EU angebaut werden durfte. Seit dem Jahr 2010 war sie für die Papier- und Klebstoffindustrie und als Futtermittel auf dem Markt. Mit dem heutigen Urteil ist ihr Anbau verboten und das ist auch gut so. Denn das Urteil weist einmal mehr auf die massiven Defizite in den EU-Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen hin. Nach neuen Gutachten und Begründungen im Jahr 2009 hatte die EU-Kommission einen Verfahrensfehler gemacht, weil sie die Zulassung aussprach, ohne vorher Abstimmungen mit den Mitgliedsstaaten herbeizuführen. Die Gentechnik ist nicht vertrauenswürdig. Ihre Produkte sind höchst zweifelhaft und unverantwortlich wie sich auch bei der Amflora-Kartoffel zeigt: sie enthält Resistenzgene gegen Antibiotika und gefährdet damit die Wirksamkeit von Antibiotika." EuGH-Urteil pünktlich zur bevorstehenden nächsten schweren Fehlentscheidung Aus Amflora lernen: Keine Zulassung für 1507-Genmais

13.12.13 –

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die Anbau-Zulassung innerhalb der EU der  der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora für nichtig zu erklären, erklärt Dorothea Frederking, landwirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt:

"Die gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel war bis heute neben dem Mais MON 810 die zweite gentechnisch veränderte Pflanze, die in den Mitgliedsstaaten der EU angebaut werden durfte. Seit dem Jahr 2010 war sie für die Papier- und Klebstoffindustrie und als Futtermittel auf dem Markt. Mit dem heutigen Urteil ist ihr Anbau verboten und das ist auch gut so. Denn das Urteil weist einmal mehr auf die massiven Defizite in den EU-Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen hin. Nach neuen Gutachten und Begründungen im Jahr 2009 hatte die EU-Kommission einen Verfahrensfehler gemacht, weil sie die Zulassung aussprach, ohne vorher Abstimmungen mit den Mitgliedsstaaten herbeizuführen. Die Gentechnik ist nicht vertrauenswürdig. Ihre Produkte sind höchst zweifelhaft und unverantwortlich wie sich auch bei der Amflora-Kartoffel zeigt: sie enthält Resistenzgene gegen Antibiotika und gefährdet damit die Wirksamkeit von Antibiotika."

EuGH-Urteil pünktlich zur bevorstehenden nächsten schweren Fehlentscheidung

Aus Amflora lernen: Keine Zulassung für 1507-Genmais

"Das EuGH-Urteil kommt pünktlich zur bevorstehenden nächsten schweren Fehlentscheidung: Nach dem Willen der EU-Kommission soll noch in diesem Winter eine Anbauzulassung für den Gentech-Mais 1507 erteilt werden. Dieser Mais enthält ein Insektengift, das auch nützliche Insektenarten wie Bienen gefährdet. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, hier ganz klar mit Nein zu stimmen. Denn auch bei diesem Zulassungsvorschlag bestehen massive Zweifel, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde - nicht zuletzt wegen seiner Dauer von 13 Jahren.

Noch gravierender ist aber die mehr als lückenhafte und methodisch fragwürdige Risikobewertung: Gefahren für Mensch und Umwelt wie die hohe Dosis der von den Gentech-Pflanzen produzierten Giftstoffe wurden in der Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA nicht berücksichtigt. Und obwohl sogar die traditionell industriefreundliche EFSA Gefahren für Nützlinge oder gefährdete Schmetterlingsarten befürchtet, will die Kommission diese Risiken erst nach der Zulassung und nur über ein "Monitoring" prüfen."

"Ich erwarte, dass die Bundesregierung mit ihrer Ablehnung bei der bevorstehenden Abstimmung über die neue Maislinie 1507 die starke sachsen-anhaltische Landwirtschaft vor Gentech-Abenteuer auf Kosten von Mensch und Umwelt schützt. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen-Anhalt wollen ihre Produkte ohne Einschränkungen verkaufen können und keine Einbußen befürchten müssen. Ich fordere die Landesregierung dazu auf, sich in diesem Sinne gegenüber der Bundesregierung einzusetzen.“

Hintergrund:

Im Anhang finden Sie die heute veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Harald Ebner und weiteren Abgeordneten der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur "Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 und weiterer gentechnisch veränderter Maislinien für den Anbau in der Europäischen Union und Deutschland" (Drs. Nr. 18/145).

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