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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

„Ausschuss bremst Energiewende mit neuer Bauordnung“

„Die Abstandsflächen bei Windenergieanlagen müssen reduziert werden und trotzdem würden die Anlagen in einem Windpark nicht dichter stehen", sagt die energiepolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking. „So könnten Windenergieanlagen, hier bei uns in Sachsen-Anhalt, künftig einfacher und geordneter gebaut werden. In anderen Bundesländern sind kleinere Abstandsflächen bereits üblich." „Eine Reduzierung der Abstandsfläche würde den Zubau von Windenergieanlagen erleichtern, weil Verhandlungen mit weniger Flächeneigentümern erforderlich sind", erklärt die bündnisgrüne Politikerin Frederking. Aus diesem Grund setze sich ihre Fraktion bei den aktuellen Beratungen in den Ausschüsse des Landtages über die Novellierung der Bauordnung für eine Reduzierung der Abstandsflächen bei Windenergieanlagen ein. In der ersten Ausschussberatung zur Bauordnung wurde auf Antrag von CDU/SPD mehrheitlich der Beschluss gefasst, die Abstandsfläche bei 1 H zu belassen. „Das macht fachlich überhaupt keinen Sinn", sagt Frederking. Sie befürchtet, dass der Wirtschaftszweig Windenergie so von CDU und SPD gegen die Wand gefahren wird. „Für eine zügige Energiewende und mehr Klimaschutz ist die Reduzierung der Tiefe der Abstandsfläche auf 0,4 H absolut notwendig. Nur so kann die Landesregierung ihr selbst gestecktes Ziel 6000 Megawatt Windleistung bis zum Jahr 2020 erreichen."

17.05.13 – von UM –

„Die Abstandsflächen bei Windenergieanlagen müssen reduziert werden und trotzdem würden die Anlagen in einem Windpark nicht dichter stehen", sagt die energiepolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking. „So könnten Windenergieanlagen, hier bei uns in Sachsen-Anhalt, künftig einfacher und geordneter gebaut werden. In anderen Bundesländern sind kleinere Abstandsflächen bereits üblich."

„Eine Reduzierung der Abstandsfläche würde den Zubau von Windenergieanlagen erleichtern, weil Verhandlungen mit weniger Flächeneigentümern erforderlich sind", erklärt die bündnisgrüne Politikerin Frederking. Aus diesem Grund setze sich ihre Fraktion bei den aktuellen Beratungen in den Ausschüsse des Landtages über die Novellierung der Bauordnung für eine Reduzierung der Abstandsflächen bei Windenergieanlagen ein.

In der ersten Ausschussberatung zur Bauordnung wurde auf Antrag von CDU/SPD mehrheitlich der Beschluss gefasst, die Abstandsfläche bei 1 H zu belassen. „Das macht fachlich überhaupt keinen Sinn", sagt Frederking. Sie befürchtet, dass der Wirtschaftszweig Windenergie so von CDU und SPD gegen die Wand gefahren wird. „Für eine zügige Energiewende und mehr Klimaschutz ist die Reduzierung der Tiefe der Abstandsfläche auf 0,4 H absolut notwendig. Nur so kann die Landesregierung ihr selbst gestecktes Ziel 6000 Megawatt Windleistung bis zum Jahr 2020 erreichen."

„An dem Festhalten der großen Abstandsfläche mit 1 H besteht kein Erfordernis. Aus Sicht unseres Verbandes ist es nicht nachvollziehbar, dass sich ausgerechnet Sachsen-Anhalt als Bundesland mit wichtigen Produktionsstandorten der Branche hier durch die im Ländervergleich größte Abstandsfläche hervorhebt. Eine große Abstandsfläche führt lediglich dazu, dass einzelne Projekte nicht durchführbar sind. Viel wichtiger wäre es, wenn die Landesregierung die unternehmerische Aktivität durch Erneuerbare-Energien-Anlagen und die damit verbundenen Gewinne in den Standortgemeinden befördern würde."

Heiko Mannel (Landesvorstand vom Bundesverband Windenergie)

„Wir als Windkraftplaner und Betreiber würden in der Reduzierung der Abstandsflächenregelung in Sachsen-Anhalt einen wichtigen Schritt für die Energiewende sehen. Die anderen angrenzenden Bundesländer haben zwischen 0,4 H und 0,6 H. Die konservativen Bayern haben sogar nur Rotorbreite plus 3 m, entspricht circa 0,3 H."

Adolf Rocha (Niederlassungsleiter von Aquavent in Leipzig)

Hintergrund:

Die Abstandsfläche ist ein Kreis um die Windanlage herum. In diesem Kreis darf nichts gebaut werden. Damit müssen sich alle Flächeneigentümer einverstanden erklären. Und hier ist das Problem in der Praxis: je größer der Kreis, desto mehr Eigentümer müssen zustimmen. Das erschwert die Planung und Realisierung von Windanlagen und hemmt die Energiewende.

Zurzeit ist der Radius der Abstandsfläche einmal die Höhe (H) einer Windanlage (Turm + Rotorblatt). BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für 0,4 H und damit eine 6,25-fache Verkleinerung der Fläche ein. Das entspricht dem Wert in den meisten anderen Bundesländern und der Musterbauordnung, die auf der Bauministerkonferenz am 21. September 2012 einstimmig – also mit Zustimmung Sachsen-Anhalts – beschlossen wurde. Die Anlagen in einem Windpark würden trotzdem nicht dichter stehen. Denn zwischen den Windenergieanlagen müssen aus Gründen der Standsicherheit und der Energieerträge viel größere Abstände als 0,4 H eingehalten werden – üblich sind 3 bis 5 Rotordurchmesser.

Für Frederking ist der Vorstoß der Regierungskoalition von CDU und SPD völlig unverständlich:

  • Die Abstandsfläche hat das Ziel, zwischen zwei baulichen Anlagen den Brandschutz, die Besonnung und die Belüftung sicherzustellen. Das ist auch bei  0,4 H gegeben.
  • Die Abstandsfläche ist keine Vorsorge, wenn eine bauliche Anlage umfällt. Bei Mobilfunkmasten, Silos, Hochhäusern, Fernsehtürmen gelten auch nur 0,4 H.
  • Die Abstandsfläche hat nichts mit den Entfernungen einer Windanlage zur Wohnbebauung und anderen Gütern zum Schutz vor Lärm und Schattenwurf zu tun. Diese Entfernungen sind bereits in den Regionalen Entwicklungsplänen vorgegeben und über den Immissionsschutz geregelt.

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