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25.09.15 –
Der Bundesrat sprach sich heute mehrheitlich für den Vorschlag von Nordrhein-Westfalen zum Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken aus. Der Gesetzesentwurf für ein Tötungsverbot im Tierschutzgesetz wird nun durch die Länderkammer in den Bundestag eingebracht. Von Sachsen-Anhalt gab es bei der Abstimmung allerdings keine Unterstützung.
Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion: „Die ablehnende Haltung der Landesregierung aus CDU und SPD ist völlig inakzeptabel. Der heutige Tag zeigt, dass Landwirtschaftsminister Aeikens kein wahres Interesse am Wohl unserer Mitgeschöpfe hat. Somit ginge nach dem Willen der Landesregierung, das fließbandmäßige Zerhacken und Vergasen der jungen Küken hinter den Mauern der Agrarfabriken weiter. Deutschlandweit verlieren so rund 45 Millionen Hahnenküken am Tag ihres Schlüpfens gleich wieder ihr Leben.“
Kürzlich fragte die Agrarpolitikerin in einer Kleinen Anfrage (Landtags-Dokumentennummer KA 6/8929) nach der Positionierung der Landesregierung zum Verbot des Kükentötens. „Die Antwort dazu steht zwar noch aus, wurde uns aber heute schon eindrucksvoll auf dem Silbertablett serviert. Ich bin erschüttert. Massenhaft werden männliche Eintagsküken in Legehennen-Brütereien getötet, weil sie einfach nur das falsche Geschlecht haben, keine Eier legen können und zu wenig Fleisch ansetzen. Dieses grausame Tötungssystem muss ein Ende haben. Glücklicherweise war die große Mehrheit der Länder für ein Verbot der grausamen Tötungspraxis. Nun liegt es in den Händen des Bundestages dieser Praxis schnell ein Ende zu setzen“, erklärt Frederking.
Hintergrund:
Als Alternative zum Ausbrüten und Töten wurde bereits die Methode zur Geschlechtsbestimmung im Ei erforscht. Mittlerweile wird sie zu praxistauglichen Früherkennungsgeräten für die Brütereien entwickelt. Doch auch diese Alternative ist auf eine einseitige Leistung ausgerichtet, die Tiere eines bestimmten Geschlechts wertlos werden lässt.
Dazu Frederking: „Perspektivisch muss deshalb das System der Legehennen reformiert werden. Sowohl weibliche als auch männliche Küken müssen ihre Lebensberechtigung bekommen. Entsprechende Ansätze sind schon da und werden auf dem Markt getestet: als ,Stubenküken‘, die weniger Gewicht haben; als ,Bruderhähne‘, die viel länger gemästet werden; bis hin zu ,Zweinutzungshühner‘ zur Eier- und Fleischproduktion. Hierfür sind tragfähige Vermarktungskonzepte erforderlich.“
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