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CDU hat gegen die Verfassung agiert

Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass die Ablehnung der sachsen-anhaltischen CDU-Landtagsfraktion, den Rundfunkbeitrag anzupassen, verfassungswidrig war. Das begrüßt die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt: „Die CDU hat den Rundfunkanstalten aber auch dem Land Sachsen-Anhalt mit ihrem unverantwortlichen und eigenmächtigen Handeln, die Anpassung des Rundfunkbeitrags abzulehnen, immens geschadet."

05.08.21 –

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, dass die Ablehnung der sachsen-anhaltischen CDU-Landtagsfraktion, den Rundfunkbeitrag anzupassen, verfassungswidrig war. Das begrüßt die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachsen-Anhalt: „Die CDU hat den Rundfunkanstalten aber auch dem Land Sachsen-Anhalt mit ihrem unverantwortlichen und eigenmächtigen Handeln, die Anpassung des Rundfunkbeitrags abzulehnen, immens geschadet. Ich begrüße sehr, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Sender geurteilt hat und deren Unabhängigkeit damit sichert. Öffentlich-rechtliche Sender sind ein wesentlicher Eckpfeiler der Demokratie und dürfen nicht Opfer von politischer Willkür und parteipolitischen Einzelinteressen sein. Die CDU hat in der gesamten Debatte um den Rundfunkbeitrag Richtung AfD geschielt und Tore nach rechts geöffnet. Jetzt zeigt sich, dass sie ganz klar gegen die Verfassung agiert hat und das mit folgenschweren Konsequenzen“, sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.

„Jetzt gilt es, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Der Rundfunkbeitrag wird durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) unabhängig von den Sendern und der politischen Seite ermittelt. Daher ist das bisherige Abstimmungsverfahren mit Zustimmung der Ministerpräsidenten und -präsidentinnen und anschließender Entscheidung der Landtage schwer nachvollziehbar und überholt. Es gefährdet die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender, wie wir es jetzt leider erlebt haben. Denn unabhängig können sie nur sein, wenn sie ausreichend finanziert sind. So ein Hin- und Her auf Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf sich nicht wiederholen“, so Lüddemann und kündigt an, sich für die Modernisierung des Abstimmungsverfahrens einzusetzen.

„Die CDU hat die Ablehnung des Rundfunkbeitrages als Wahlkampfschlager zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Medien missbraucht. Sie hat den Menschen Sand in die Augen gestreut und suggeriert, dass das Stoppen der Erhöhung zu Reformen führen würde. Doch das ist falsch, denn der Rundfunkbeitrag finanziert die von der Politik bestellten Leistungen. Substanzielle Reformen gibt es nur, wenn die Staatskanzleien und die Landtage selbst die Grundlage für langfristige Einsparungen über geänderte Staatsverträge auf den Weg bringen. Wir stehen für einen solchen Reformprozess bereit“, sagt Dorothea Frederking, medienpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion und fügt hinzu: „Es bleibt zu hoffen, dass es nun die neu-konzipierte digitale Kulturplattform in Halle geben wird. Auch die Filmwirtschaft, die das Gros ihrer Aufträge vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekommt, kann aufatmen. Ein guter Tag für die kleine, vitale und besonders in Halle lebensprägende Filmbranche hierzulande.“

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