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Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel: „Tierschutz muss viel größere Rolle spielen“

Heute hat der Landwirtschaftsausschuss auf eine schnelle Entscheidung gedrängt, die Stallpflicht für sonst im Freiland gehaltenes Geflügel wieder aufzuheben. Hintergrund sind nicht artgerechte Haltungsbedingungen, die den Tieren weder Auslauf noch Scharrmöglichkeiten geben; in strukturloser Enge kommt es zu Federpicken und Kannibalismus. Das Landwirtschaftsministerium hatte daraufhin zugesagt, in zwei Wochen eine Entscheidung zu treffen, ob das Aufstallungsgebot wieder aufgehoben wird. Dazu kommentiert die landwirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking: „Diese zwei Wochen muss das Ministerium für eine sachgerechte Risikobewertung nutzen. Für die Ausbreitung des Vogelgrippevirus werden Wildvögel verantwortlich gemacht. Allerdings wiesen von den 268 geschossenen Wildvögeln nur drei Tiere einen positiven Virusbefund auf. Auch die Beprobungen in Geflügelbeständen im Umkreis dieser drei Positivfälle zeigten keinen Virenbefall. Von daher muss in der Abwägung zur Aufhebung der Stallpflicht der Tierschutz eine viel größere Rolle spielen.“

11.02.15 –

Heute hat der Landwirtschaftsausschuss auf eine schnelle Entscheidung gedrängt, die Stallpflicht für sonst im Freiland gehaltenes Geflügel wieder aufzuheben. Hintergrund sind nicht artgerechte Haltungsbedingungen, die den Tieren weder Auslauf noch Scharrmöglichkeiten geben; in strukturloser Enge kommt es zu Federpicken und Kannibalismus. Das Landwirtschaftsministerium hatte daraufhin zugesagt, in zwei Wochen eine Entscheidung zu treffen, ob das Aufstallungsgebot wieder aufgehoben wird.

Dazu kommentiert die landwirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking:

„Diese zwei Wochen muss das Ministerium für eine sachgerechte Risikobewertung nutzen. Für die Ausbreitung des Vogelgrippevirus werden Wildvögel verantwortlich gemacht. Allerdings wiesen von den 268 geschossenen Wildvögeln nur drei Tiere einen positiven Virusbefund auf. Auch die Beprobungen in Geflügelbeständen im Umkreis dieser drei Positivfälle zeigten keinen Virenbefall. Von daher muss in der Abwägung zur Aufhebung der Stallpflicht der Tierschutz eine viel größere Rolle spielen.“

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