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22.04.16 –
Der geplante Neubau der B 190n von der A 14 bei Seehausen bis zur niedersächsischen Landesgrenze auf einer Strecke von 69,7 km ist im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) nur in der Kategorie "Weiterer Bedarf" und nicht im „Vordringlichen Bedarf“. Das Vorhaben B 190n wird im Plan mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,6 sehr niedrig bewertet. Daher ist davon auszugehen, dass die Straße für die Dauer des nächsten BVWP bis zum Jahr 2030 nicht gebaut wird.
CDU, SPD und Bündnisgrüne haben in ihren Verhandlungen für eine zukünftige Koalition beschlossen, die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens zum neuen BVWP mit dessen Entwurf anzuerkennen. Somit wird und kann es auch keinen weiteren Versuch von der Landesebene und der Landesregierung geben, dass das Vorhaben B 190n im BVWP noch aufgewertet wird.
Damit liegen die Pläne für den Ausbau der B 190n als sogenannter Hosenträger zwischen den beiden Autobahnvorhaben A 39 und A 14 bis mindestens zum Jahr 2030 auf Eis und sind für viele Jahre vom Tisch. Wir Grüne sehen das als einen Erfolg der Vernunft. Eine Beeinträchtigung wertvoller ökologischer Räume und eine weitere Zerschneidung des Grünen Bandes wird es nicht geben.
Laut Koalitionsvertrag soll das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument ausgewiesen werden. Mit einer derartigen Ausweisung als naturhistorisches Denkmal wird die B 190n auch nach dem Jahr 2030 immer unwahrscheinlicher.
Auszug aus dem Text des Koalitionsvertrages:
"Unbeschadet unterschiedlicher Haltungen der Koalitionspartner zu einzelnen Projekten des Bundesverkehrswegeplans sind die Partner übereingekommen, dass das Land für den Zeitraum dieser Vereinbarung die Ergebnisse des Bewertungsverfahrens anerkennt und auch keine abweichenden bzw. weiterführenden Initiativen ergreift. Projekte im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans sind möglichst in der Reihenfolge ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) zu planen und umzusetzen".
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