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01.07.15 –
MAGDEBURG. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten Dorothea Frederking informiert die Landesregierung, dass das Landesverwaltungsamt (LVwA) die vom Schweinezüchter Adrianus Straathof am 15. Februar 2013 beantragte Genehmigung der Gladauer Anlage der GLAVA GmbH abgelehnt hat. Ziel war die Legalisierung von bereits 50.131 vorhandenen Tierplätzen und die Erweiterung auf 52.889 Tierplätzen zur Ferkelproduktion. Das Vorhaben wurde vom LVwA bauplanerisch für unzulässig erklärt. Diese Ablehnung gilt unabhängig von dem im Januar 2015 aufgrund von Tierquälerei ausgesprochenen Tierhaltungsverbot gegen die GLAVA GmbH, wonach die Anlage bis August ausgestallt werden muss. Inzwischen hat auch der Stadtrat Genthin Kenntnis über den Ablehnungsbescheid vom 07.05.2015.
Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Diese Entscheidung ist eine weitere Niederlage für Straathof. Erst das Tierhaltungsverbot gegen ihn als Person, dann das Tierhaltungsverbot gegen seine Gladauer GLAVA GmbH und nun keine Genehmigung für den Standort Gladau zum Betrieb von rund 50.000 Schweinen.
Die Antragsablehnung durch das LVwA ist folgenreich: Unabhängig vom Tierhaltungsverbot könnte die Anlage in Zukunft weder von Straathof, noch von einem Käufer jemals wieder so groß betrieben werden wie bisher Dies ist ein großer Erfolg der vielen Bürgerinnen und Bürger, die seit Jahren unermüdlich gegen diese Anlage kämpfen. Die ungewollte Mega-Schweineanlage ist in der jetzigen Größenordnung in Gladau ein für alle Mal vom Tisch.“
Genehmigungsstatus fällt zurück: Tierplätze müssten erheblich reduziert werden
„Die Ablehnung bedeutet, dass am Standort Gladau die jahrelange Praxis mit rund 50.000 Schweinen aus bauplanungsrechtlichen Gründen ein Ende hat. Erlaubt war die Tierhaltung in dieser Masse bisher aufgrund einer Genehmigung aus dem Jahr 2008, die aber im Januar 2013 nach einer erfolgreichen Klage der Stadt Genthin vom Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt wurde. Damit fällt die Genehmigung zurück auf den Status aus dem Jahr 2003. Bzgl. der Sauen bedeutet das, dass sind am Standort nur noch rund 5000 Sauen und nicht wie bisher rund 13.000 Sauen (Sauenplätze inkl. Abferkelplätze) zulässig sind. Die Tierplätze müssten also ganz erheblich reduziert werden.“
Neben Ställen muss auch Biogasanlage stillgelegt werden
„Begründet wird die Ablehnung vor allem mit der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit der Tierhaltungsanlage, die mit der Änderung des § 35 im Baugesetzbuch im Außenbereich nicht mehr privilegiert ist. Das Vorhaben könne in der beantragten Form insgesamt nicht legal verwirklicht werden. Von der Ablehnung betroffen sind nicht nur mehrere Ställe, sondern auch die Biogasanlage, verschiedene Lager, Güllegruben und Verbindungsbauten. Die seit 2008 errichteten und betriebenen Stallanlagen und Biogasanlage müssen nun stillgelegt werden.“
„Ich erwarte vom Landwirtschaftsministerium und LVwA, dass die erforderlichen Stilllegungen auch schnellstens durchgesetzt werden. Dem Tierquäler Straathof dürfen keine weiteren Zugeständnisse mehr gemacht werden. Es ist schon ein Hohn, dass sich das LVwA mit der Antragsablehnung mehr als zwei Jahre Zeit gelassen hat, obwohl die Entscheidung aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches vom April 2013 ganz eindeutig ist.“
Hintergrund:
Die am 08.11.2008 vom Landesverwaltungsamt genehmigte Vergrößerung von Adrianus Straathofs Schweinezuchtanlage GLAVA mit insgesamt 50.131 Tierplätzen wurde nach einer Klage der Stadt Genthin auf Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes am 25.01.2013 für nichtig erklärt. Daraufhin stellte die GLAVA GmbH am 15.02.2013 einen neuen Antrag zur Wiederherstellung der Genehmigung bzw. sogar zur leichten Erhöhung der Tierplätze. Dieser Antrag wurde am 7. Mai 2015 als nicht genehmigungsfähig abgelehnt. Alle seit 2008 errichteten Anlagenteile inkl. Biogasanlage und BHKW existieren somit ohne Genehmigung. Der Genehmigungsstatus für den Standort Gladau fällt auf das Jahr 2003 zurück.
2003: 33.736 Tierplätze zur Ferkelproduktion
Änderung = Genehmigung gem. § 15 BImSchG vom 22.07.2003:
Status laut Genehmigungsbescheid vom 22.07.2003 i.V. mit 14.06.2001:
4.740 Mastschweine + 3.600 Sauen + 1.453 Jungsauen + 1.448 Abferkelplätze
= 11.221 Tierplätze
Das bedeutet konkret:
4.740 Mastschweine
3.600 Sauen
1.453 Jungsauen
1.448 Abferkelplätze (das sind 1.448 Sauen zzgl. Nachzucht von 27.255 Ferkel/Läufer*)
= 38.476 Tierplätze
ACHTUNG: In der Praxis sind heute aber keine Mastschweine mehr vorhanden, da reine Ferkelproduktion. Ohne Mastschweine bedeutet das heute konkret:
3.600 Sauen
1.453 Jungsauen
1.448 Abferkelplätze (das sind 1.448 Sauen zzgl. Nachzucht von 27.255 Ferkel/Läufer*)
= 33.736 Tierplätze
Davon folgende Anzahl an Sauen konkret (ohne Jungsauen):
3.600 Sauen
1.448 Sauen in den Abferkelplätzen
= 5.048 Sauen
*Ferkel/Läufer: Nachzucht, d.h. bis 30 kg Lebendgewicht
2008: 50.131 Tierplätze zur Ferkelproduktion
genehmigt und im Jan. 2013 vom OVG für nichtig erklärt -> trotzdem keine Teilstillegung erfolgt, da lt. OVG die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden musste
Änderung = Genehmigung gem. § 16 BImSchG vom 05.11.2008, 10.933 Sauen, 12 Eber, 320 Jungsauen, 2.506 Abferkelplätze, 36.360 Ferkelplätze)
Davon folgende Anzahl an Sauen konkret (ohne Jungsauen):
10.933 Sauen
2.506 Sauen in den Abferkelplätzen
= 13.439 Sauen
2013: 52.889 Tierplätze zur Ferkelproduktion beantragt
(Antrag vom 13.2.2013)
2015: Antrag abgelehnt, sodass wieder der Genehmigungsstatus von 2003 greift
(Ablehnung vom 7.05.2015)
Mögliche Anzahl Tierplätze siehe Angaben bei 2003!
Achtung:
Darüber hinaus gilt unabhängig vom Anlagenstatus das Tierhaltungsverbot gegen die GLAVA GmbH. Die Tierhaltungsanlage muss bis Ende August 2015 vollständig ausgestallt sein, um den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen.
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