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Gesetz zur Ausweisung von Katzenschutzgebieten beschlossen

Mehr Tierschutz für freilebende Katzen Heute wurde das Gesetz zur Ausweisung von Katzenschutzgebieten in der Landtagssitzung beschlossen. „Dieses gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Katzenschutzgebiete zum Schutz von freilebenden Katzen auszuweisen. Die Kommunen wissen am besten, wo es zu viele freilebende Katzen ohne Besitzerinnen und Besitzer gibt. Diese Katzen leben meistens unter leidvollen Bedingungen, sind unternährt, krank und verwahrlost. Das neue Gesetz ist daher eine echte Chance, das Leid der Tiere zu vermindern“, sagt Dorothea Frederking, tierschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Bevor Katzenschutzgebiete ausgewiesen werden können, müssen zwei Sachverhalte festgestellt werden: Zum einen müssen Schmerzen, Leiden und Schäden aufgrund einer zu hohen Katzenpopulation vorliegen. Zum anderen muss klar sein, dass dieses Tierleid verringert wird, wenn die Anzahl der Tiere sinkt. Für diese Gebiete werden dann Anordnungen getroffen und Maßnahmen festgelegt. Dazu wird sicher die Kastration von freilebenden Katzen zählen, die die Tierschutzvereine organisieren könnten. Um die Kommunen bei der Kastration von freilebenden Katzen zu unterstützen, will das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Geld in den Landeshaushalt einstellen“, so Frederking.

24.10.19 – von DF/ML –

Mehr Tierschutz für freilebende Katzen

Heute wurde das Gesetz zur Ausweisung von Katzenschutzgebieten in der Landtagssitzung beschlossen. „Dieses gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Katzenschutzgebiete zum Schutz von freilebenden Katzen auszuweisen. Die Kommunen wissen am besten, wo es zu viele freilebende Katzen ohne Besitzerinnen und Besitzer gibt. Diese Katzen leben meistens unter leidvollen Bedingungen, sind unternährt, krank und verwahrlost. Das neue Gesetz ist daher eine echte Chance, das Leid der Tiere zu vermindern“, sagt Dorothea Frederking, tierschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Bevor Katzenschutzgebiete ausgewiesen werden können, müssen zwei Sachverhalte festgestellt werden: Zum einen müssen Schmerzen, Leiden und Schäden aufgrund einer zu hohen Katzenpopulation vorliegen. Zum anderen muss klar sein, dass dieses Tierleid verringert wird, wenn die Anzahl der Tiere sinkt. Für diese Gebiete werden dann Anordnungen getroffen und Maßnahmen festgelegt. Dazu wird sicher die Kastration von freilebenden Katzen zählen, die die Tierschutzvereine organisieren könnten. Um die Kommunen bei der Kastration von freilebenden Katzen zu unterstützen, will das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Geld in den Landeshaushalt einstellen“, so Frederking. 

„Weiterhin könnten auch Besitzerinnen und Besitzer von nicht-kastrierten Katzen verpflichtet werden, ihre Katzen nicht ins Freie zu lassen. Denn diese sogenannten Freigängerkatzen könnten sich, wenn sie nicht kastriert sind, mit freilebenden Katzen paaren und dann wäre nichts gewonnen.“

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