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Kleine Anfrage soll Aufklärung im Verfahren um geplante Hähnchenmastanlage Schwarzholz bringen

In Zusammenarbeit mit Olaf Schmidt von der Bürgerinitiative "Pro Region" gegen die Hähnchenmastanlage in Schwarzholz erarbeitete Dorothea Frederking eine Kleine Anfrage mit Fragen zur Genehmigungsfähigkeit der Anlage mit geplanten 460.000 Tierplätzen. Im Kern geht sie der Frage nach, wieso das Landesverwaltungsamt den Flächennutzungsplan nun entgegen der vorherigen Verlautbarung nun doch  für gültig erklärt. Denn noch im Dezember 2012 stellte das Landesverwaltungsamt eine Ablehung des Vorhabens in Aussicht. Die vollständigen Fragen der Kleine Anfrage befinden sich hier zum Download >>> Mit einer Antwort wird im Laufe des Monats April 2014 gerechnet und hier veröffentlicht.

10.04.14 – von Mathias Fangohr –

In Zusammenarbeit mit Olaf Schmidt von der Bürgerinitiative "Pro Region" gegen die Hähnchenmastanlage in Schwarzholz erarbeitete Dorothea Frederking eine Kleine Anfrage mit Fragen zur Genehmigungsfähigkeit der Anlage mit geplanten 460.000 Tierplätzen. Im Kern geht sie der Frage nach, wieso das Landesverwaltungsamt den Flächennutzungsplan nun entgegen der vorherigen Verlautbarung nun doch  für gültig erklärt. Denn noch im Dezember 2012 stellte das Landesverwaltungsamt eine Ablehung des Vorhabens in Aussicht.

Am 17. August 2011 wurde durch die Inno-Agrar GmbH im Ortsteil Hindenburg der Gemeinde Hohenberg-Krusemark ein Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 460.000 Tierplätzen im benachbarten Ortsteil Schwarzholz beim Landesverwaltungsamt eingereicht. Laut Informationen der Drucksache 6/2675 (Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Dorothea Frederking KA 6/8086) soll es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Anlage mit eingestreuter Bodenhaltung handeln, die mit 5 Arbeitsplätzen betrieben werden soll. Gegen dieses Vorhaben besteht seit Bekanntwerden Widerstand seitens der Bevölkerung. Am 13. Oktober 2011 beschloss der Rat der Gemeinde Hohenberg-Krusemark einstimmig eine mit umfassenden Fakten hinterlegte Stellungnahme zur Versagung des ge-meindlichen Einvernehmens. Auskünften der örtlichen Bürgerinitiative „Pro Region" zufolge sei der Antragsteller im Dezember 2012 vom Landesverwaltungsamt darüber unterrichtet worden, dass das beantragte Vorhaben nicht genehmigt werden kann. Die Genehmigung der Anlage widerspräche der Darstellung des Teil-Flächennutzungsplans „Industrie- und Gewer-bepark Altmark" der Gemeinde. Das Vorhaben sei nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig. Der Antrag sei weiter-hin auf der Grundlage von § 20 Abs. 2 der 9. BImSchV abzulehnen. Dem An-tragsteller wurde bis zum 14. Januar 2013 eine Frist zur Abgabe einer Stellung-nahme zur beabsichtigten Entscheidung eingeräumt.

Die vollständigen Fragen der Kleine Anfrage befinden sich hier zum Download >>>

Mit einer Antwort wird im Laufe des Monats April 2014 gerechnet und hier veröffentlicht.

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