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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

Giftschlammgrube Brüchau

LAGB erteilt Zulassungsbescheid für Einkapselung

14.08.25 – von DF/YR –

„Es ist ein Unding, dass das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) den Zulassungsbescheid zur Giftschlammgrube Brüchau ausgerechnet jetzt veröffentlicht – kurz vor einer geplanten öffentlichen Veranstaltung, auf der auch über alternative Entsorgungswege beraten werden sollte. Jetzt schafft das LAGB Fakten: Die Abfälle sollen vor Ort bleiben, obwohl es Möglichkeiten für eine vollständige Auskofferung und externe Entsorgung gibt.“

Mit diesen Worten kritisiert Dorothea Frederking die Entscheidung des LAGB, die dauerhafte Einkapselung der giftigen Abfälle in Brüchau zu genehmigen. In der Grube lagern unter anderem über 27.000 Tonnen radioaktiv belasteter, quecksilberhaltiger Abfälle. Bislang hieß es, dass es hierfür keine externen Entsorgungswege gebe. Das hat sich jedoch geändert.

„Das LAGB und die Betreiberfirma Neptune Energy sind die Antwort schuldig geblieben, warum die neuen technischen Möglichkeiten einer Entsorgung in Brüchau nicht funktionieren sollen“, so Frederking weiter.

Besonders brisant: 
Fachfirmen wie econ industries zeigen in öffentlich zugänglichen Fachgesprächen, dass auch komplex kontaminierte Stoffe technisch beherrschbar und sehr wohl extern deponierbar sind.

„Dass solche Optionen nicht einmal ernsthaft geprüft oder in die Entscheidungsbegründung einbezogen wurden, ist aus Sicht des Umweltschutzes und der staatlichen Vorsorgepflicht nicht akzeptabel. Damit wird Vertrauen verspielt“, betont Frederking.

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