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13.09.22 –
Videos Landtagsrede am 13.10.2022:
Aufforderung zur Berichterstattung von Dorothea Frederking >>>
Debattenbeitrag von Dorothea Frederking >>>
Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen >>>
1. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:
Bericht über den Stand der Beratung zum Antrag „Bodenspekulation eindämmen - Anteilskäufe (Share Deals) an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen regulieren“ - Drs. 8/458
Berichterstattungsverlangen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/1699
Gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages können fünf Monate nach der Überweisung eines Beratungsgegenstands eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratung erstattet.
Von dieser Regelung macht die genannte Fraktion Gebrauch und verlangt vom federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten nun einen Bericht über den Stand der Beratungen.
Ich erteile zunächst der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Begründung des Verlangens das Wort. Danach wird vom federführenden Ausschuss der erbetene Bericht erstattet werden. Das Wort erhält zunächst für die Antragstellerin Frau Frederking. - Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben das Berichterstattungsverlangen zu unserem Antrag zur Eindämmung der Bodenspekulation heute auf die Tagesordnung setzen müssen, weil dieses wichtige Thema offenbar von der Landesregierung und der Koalition nicht bearbeitet wird.
Ich hatte mit der Überweisung des Antrags in den Ausschuss eigentlich Facharbeit erwartet, doch weit gefehlt, der Ausverkauf des Bodens geht weiter, und die Koalition hat es nach zehn Monaten nicht geschafft, dass der Antrag im Ausschuss behandelt wurde. Ganz zu schweigen von der Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung. Obwohl die ehemalige Koalition aus CDU, SPD und uns GRÜNEN nach zweieinhalb Jahren intensiver Arbeit und umfangreichen Konsultationen einen Gesetzentwurf vorgelegt hatte, auf den - natürlich auch zusammen mit dem damals eingegangenen Stellungnahmen - jetzt hervorragend eine neue Gesetzesinitiative aufgebaut werden könnte.
(Zuruf: Oder auch nicht?)
Die Zeit rennt uns davon, Herr Kosmehl.
(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)
Doch in vielen Bereichen - ich nenne nur als ein Stichwort das Thema Wassergesetz - schiebt die Koalition die brennenden Themen unter dem Vorwand, diese umfassend und komplett bearbeiten zu wollen, auf die lange Bank.
(Zuruf: Das stimmt doch überhaupt nicht!)
So passiert regulatorisch nichts und das Landgrabbing setzt sich fort.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Damit werden auch Pflöcke bei der Agrarstruktur eingeschlagen, die nicht gemeinwohlorientiert sind und die niemand in politischer Verantwortung will. Das tut dem ländlichen Raum auch nicht gut.
Das heutige Boden-Verkehrsrecht regelt, wer Grund und Boden kaufen und pachten darf und zu welchen Konditionen. Dennoch ist der Bodenmarkt seit vielen Jahren aus den Fugen geraten. Die gesetzlichen Ziele, wie eine breite Eigentumsstreuung oder die Verhinderung von marktbeherrschenden Stellungen, werden nicht erreicht. Das konstatieren auch alle politischen Kräfte, egal welcher Couleur.
Hohe Preise und außerlandwirtschaftliche und überregionale Großinvestorinnen spekulieren mit dem begrenzten Gut Boden und versetzen der Landwirtschaft schwere Schläge; denn regional verankerte Bäuerinnen und Landwirtinnen haben oft keinen Zugang mehr zum Boden; ihnen wird also die Produktionsbasis entzogen.
(Zuruf)
Das ist besonders existenzentscheidend für Neugründungen und auch für Betriebe, die vom Nebenerwerb zum Haupterwerb gehen wollen. Alle beklagen diese negativen Entwicklungen und beteuern, dass der Ausverkauf des Bodens endlich beendet werden müsse. Doch wenn es so weit ist - wie im Jahr 2015 mit dem Gesetzentwurf des ehemaligen CDU-Landwirtschaftsministers Aikens und fünf Jahre später mit dem schon erwähnten Gesetzentwurf der damaligen Kenia-Koalition , dann ruft das diejenigen auf den Plan, die mit dem Verkauf von Boden gut Geld verdienen und deshalb gesetzliche Initiativen verhindern.
Sie machen Druck. Das ist schon zweimal passiert. Adressatin für den Druck war die CDU, die um Wählerstimmen fürchten sollte und auch gefürchtet hat. Sie hat diesem Druck nachgegeben, sodass es nicht zu den Anhörungen und einer zweiten Lesung im Plenum gekommen war. Dennoch waren wir uns mit der CDU-Fraktion darin einig, dass ganz schnell zu Beginn der achten Legislaturperiode eine bessere Regulierung des Bodenmarktes angegangen werden muss.
Doch dieser Willensbekundung, die die CDU auch öffentlich gemacht hatte, unter anderem am 31. Januar 2021 bei der Arbeitsgemeinschaft „Bäuerliche Landwirtschaft“, ist rein gar nichts gefolgt; und Abwarten kann keine Lösung sein. Ich frage mich jetzt, warum. Was passiert? Noch einmal: Wir haben schon gute Vorarbeiten geleistet. Gibt es bei Ihnen in der Koalition Unstimmigkeiten? Oder was ist da los?
Noch einmal zur Sache. Neben den Fehlentwicklungen bei Kauf und Pacht von landwirtschaftlichen Flächen kommt seit einigen Jahren auch der Kauf von Anteilen an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen dazu, die sogenannten Share Deals.
Während es für den direkten Kauf von landwirtschaftlichen Grundstücken ein Grundstücksverkehrsgesetz gibt, gibt es diese analoge gesetzliche Regelung für den Anteilskauf an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen nicht. Wenn sich also jemand in ein landwirtschaftliches Unternehmen einkauft, wird damit mittelbar landwirtschaftlicher Boden, landwirtschaftliche Nutzfläche erworben, ohne dass es eine behördliche Genehmigung und Erfassung gibt und ohne dass es jemand mitbekommt. Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meinen wir, dass diese Gesetzeslücke im Bodenverkehrsrecht geschlossen werden muss.
Wir brauchen auch bei den Anteilskäufen ein Gesetz, um Transparenz und Eingriff sicherzustellen. Alle müssen über Verkaufsabsichten Bescheid wissen, sodass nicht nur kapitalkräftige Großinvestoren still und heimlich kaufen können. Wir brauchen ein Prozedere, damit die Bäuerinnen und Landwirtinnen aus der Region auch zum Zuge kommen können.
Wir meinen, Grund und Boden gehören in die Hände und in das Bestimmungsrecht derjenigen, die ihn nachhaltig bewirtschaften mit dem obersten Ziel, landwirtschaftliche Produkte für unsere Ernährung herzustellen. Eine maximale Gewinnorientierung darf eben nicht das Ziel sein. Auch Umwelt-, Klimaaspekte, Tierwohl müssen eine Rolle spielen.
Wir brauchen eine regionale Verankerung des Besitzes, damit diejenigen, die vor Ort wirtschaften und dann auch dort arbeiten und die Lebensmittel produzieren, wirklich über die Flächen verfügen, sie nutzen, sie erwerben können.
In unserem Gesetzentwurf von 2020 hatten wir vorgesehen, dass der Erwerb von mindestens 25 % Anteil an einem Unternehmen mit mindestens 250 ha Eigentum an landwirtschaftlicher Nutzfläche der Grundstücksverkehrsbehörde zur Zustimmung vorgelegt wird, um eine nachteilige Landverteilung zu verhindern. Dabei sollten Anteilskäufe in einer Gemarkung nicht mehr möglich werden, wenn der kaufende Betrieb bereits mehr als 50 % der Fläche an Eigentum und Pacht in dieser Gemarkung hat.
Doch inzwischen meine ich - das habe ich auch im letzten Dezember gesagt , dass wir uns nicht nur auf den regionalen Bodenmarkt fokussieren sollten, sondern dass Bodenbesitz auch bundesweit betrachtet werden sollte.
Zusammengefasst bitte ich die Koalition, bitte ich die Landesregierung: Ducken Sie sich beim Thema Bodenmarkt nicht weg. Packen Sie das Thema an, das zugegebenermaßen ein sehr schwieriges ist. Nutzen Sie die guten Vorarbeiten und Abklärungen, die wir in der Kenia-Koalition bereits gemacht hatten; wir haben ganz grundlegende Fragestellungen schon klären können und das ist auch solide gemacht worden. Seien Sie pragmatisch und beginnen Sie mit einer gesetzlichen Landesregulierung der Anteilskäufe.
(Zustimmung von Daniel Roi, AfD)
Denn bei den Anteilskäufen sind sich alle darin einig, auch die berufsständischen Vertretungen, dass wir diese Regulierung brauchen. Bei den Stellungnahmen zu unserem Gesetzentwurf gab es auch die wenigste Kritik bei den Anteilskäufen. Deshalb glauben wir, dass so eine Regulierung am ehesten Erfolg hätte. Deshalb ist unser Vorschlag: Fangen Sie damit an. - Vielen Dank.
2. Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen von der Koalition, ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich in der Sache heute geäußert hätten. Ich habe schon umrissen, dass das wirklich ein ganz, ganz schweres Thema ist. Wir haben zweieinhalb Jahre lang ganz, ganz intensiv daran gearbeitet. Die Sitzungen dauerten nicht zwei Stunden, sie dauerten nicht drei Stunden, sie dauerten immer mindestens fünf Stunden oder noch länger.
Wir sind zweimal beim Bundesministerium in Berlin gewesen, haben dort auch unseren Gesetzentwurf vorgelegt und gefragt: Was haltet ihr davon? Gibt es irgendwelche Unstimmigkeiten? Das Gesetz ist durch den GBD geprüft worden.
Auch bei den Stellungnahmen gibt es viel Futter, auf das man aufbauen könnte. Ich nenne beispielhaft die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(Zustimmung bei der AfD)
oder die Stellungnahme von Frau Prof. Dr. Tölle, die sehr viele juristische Hinweise gegeben hat. Diese Dinge kann man wirklich gut in die Hand nehmen, gut abarbeiten.
Kurz nachdem wir beim Bundesministerium in Berlin gewesen sind damals war noch Frau Klöckner Bundesministerin , gab es aus ihrem Haus noch einmal ein Papier mit elf Punkten, welche Themen angegangen werden sollten, wie die Lösungen im Einzelnen aussehen und wie die Wirkungen sind. Auch dieses Papier es ist ganz kurz, sechs Seiten ist sehr zu empfehlen. Es gibt also schon eine Menge.
Bei den Share Deals ich sage es jetzt einmal ein bisschen lax kann man nichts falsch machen. Wir haben gegenwärtig überhaupt keine Regulierung. Also packen Sie es an! Fangen Sie an mit den Share Deals. Dafür kriegen Sie auch die erforderliche Mehrheit. - Vielen Dank.
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