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Landtagssitzung am 15.12.2022 | TOP 26: Bodenspekulation eindämmen - Anteilskäufe (Share Deals) an Unternehmen mit landwirt- schaftlichen Flächen regulieren

Videos Landtagsreden am 15.12.2022: Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

15.12.22 –

Videos Landtagsrede am 15.12.2022: 

Debattenbeitrag von Dorothea Frederking und zur gesamten Debatte>>>

Beschlussempfehlung zum Bündnisgrünem Antrag "Bodenspekulation eindämmen - Anteilskäufe (Share Deals) an Unternehmen mit landwirt- schaftlichen Flächen regulieren" >>>

Einbringung im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn regional verankerte Landwirtschaft und neue Betriebe keinen Zugang mehr zu Grund und Boden haben, dann ist das ein großes Problem. Gründe dafür sind hohe Kauf- und Pachtpreise und seit einigen Jahren auch Anteilskäufe an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen durch außerlandwirtschaftliche und überregionale Großinvestorinnen, die so mittelbar Grundstücke erwerben.

Wir brauchen eine Reform des Bodenrechtes und - neu - auch eine Regulierung der Anteilskäufe. Regulierung heißt nicht automatisch Verbot. Regulierung heißt ggf. Eingriff; Regulierung bedeutet auch, Transparenz herzustellen. Das ist eine notwendige Voraussetzung, damit auch alle Kaufinteressierten teilnehmen könnten.

Anteilskäufe müssen selbstverständlich nicht isoliert betrachtet werden   wir haben sie in der letzten Legislaturperiode eingebunden in einen umfassenden Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes. Die Vorarbeiten dazu sind also vorhanden; auch zu Fragen des Gesellschaftsrechtes.

Von mehreren Seiten wurde uns bestätigt, dass wir als Bundesland Sachsen-Anhalt sehr wohl die Gesetzgebungskompetenz für Anteilskäufe haben. Auch das damals von Ministerin Frau Klöckner von der CDU geführte Landwirtschaftsministerium hat diese Meinung vertreten.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Die vorliegende Beschlussempfehlung spielt nun den Ball zurück. Die Landesregierung und die Koalition vertreten die Rechtsauffassung, dass nur der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Anteilskäufe hat. Doch damit wird das Problem verschoben; Zeit geht verloren. Wir halten das für falsch. Wir lehnen die Beschlussempfehlung ab.

Boden ist existenziell für die Gesellschaft. Deshalb rechtfertigt das schwierige Bodenrecht Eingriffe in Eigentumsrechte. Das ist das Besondere daran. Frau Pasbrig, ich gebe Ihnen völlig recht: Jede Regelung hat pro und contra. Das ist eine Frage der Abwägung. Über ein Leitbild muss definiert werden, in welche Richtung wir wollen. Dieses Leitbild ist dann maßgeblich.

Wir meinen, nur, weil etwas schwierig ist, dürfen wir nicht kapitulieren. Der Ausverkauf des Bodens muss endlich gestoppt werden. -Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Kosmehl hat eine Frage.


Guido Kosmehl (FDP):

Frau Kollegin Frederking, ich frage Sie: Die Positionierung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt    


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Wer spricht gerade?


Guido Kosmehl (FDP):

Hier! Hallo, erste Reihe.


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ich habe Sie nicht gesehen.


Guido Kosmehl (FDP):

Immer erste Reihe.

(Lachen bei der CDU - Zuruf: Immer erste Reihe!)

Frau Frederking, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Fristen und Anteilen halten Sie denn Share Deals, also Unternehmensanteilskäufe, aus der Sicht der GRÜNEN in Sachsen-Anhalt für gerechtfertigt?


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Ich habe es bereits in einer der vergangenen Debatten dargestellt: In Bezug auf das Agrarstrukturgesetz gab es einen sehr langen, über zweieinhalb Jahre dauernden Erarbeitungsprozess. Wir haben uns das nicht leichtgemacht. Wir haben unterschiedlichen Sach- und Fachverstand eingeholt. Wir haben das nicht im luftleeren Raum gemacht - „wir“, das sind CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zum Schluss ist der Vorschlag zustande gekommen: bei einer 25-prozentigen Beteiligung.

Das ist abgeleitet aus dem GmbH-Recht. Ab einer 25-prozentigen Beteiligung liegt ein maßgeblicher Einfluss vor. Wir haben als zweite Auslöseschwelle für eine Regulierung vorgeschlagen   ich habe vorhin gesagt, das bedeutet noch nicht ein Verbot, sondern dass überhaupt eingegriffen wird  , dass der Betrieb, an dem gekauft wird, 250 ha Eigentum hat.

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