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Landtagssitzung am 26.01.2024 | TOP 6: Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Videos Landtagsreden am 26.01.2024, Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

26.01.24 –

Videos Landtagsrede am 26.01.2024: 

Hier zum Video mit der Rede von Dorothea Frederking >>>

Hier zur gesamten Debatte mit allen Redebeiträgen >>>
Dieser Link läuft zum Ende der 8. Legislaturperiode ab!

Hier zum "Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt" >>>
Drs. 8/3605, Entwurf der Landesregierung

Rede im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Abgeordnete! Der vorliegende Entwurf des Mediengesetzes Sachsen-Anhalt greift zum einen die zwingend nötigen Anpassungen an medienrechtliche Staatsverträge auf. 

Auf die besondere Bedeutung der Barrierefreiheit sind Herr Hövelmann und Herr Gebhardt eingegangen. Ja, es ist unbedingt richtig, dass auch die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen besser berücksichtigt werden. 

Aber noch spannender sind die landeseigenen Regelungen. Den Umstand, dass das UKW-Abschaltdatum gestrichen wurde und die Verbreitung des Hörfunks per UKW weiterhin möglich ist, unterstützen wir. Alte Radios sollten morgen und übermorgen noch Radioempfang haben. Und nebenbei ist das auch ein Beitrag, zumindest ein bisschen, zur Verminderung des Bergs an Elektroschrott, wenn die alten Radios nicht weggeschmissen werden. Und für viele entspricht UKW auch ihren Hörgewohnheiten.

Dass dies das Geschäftsmodell der privaten Radiosender im Land stützt, halten wir im Sinne einer regionalen Berichterstattung über Land und Leute für vollkommen in Ordnung. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass der MDR als öffentlich-rechtlicher Sender ebenso auf UKW präsent sein muss. Ich möchte anmerken, dass dies dann weiterhin erhebliche Kosten verursacht, wie es vom MDR-Management zu hören ist. 

Ich will es deutlich sagen: Wir erteilen damit dem MDR einen Auftrag für einen Ausspielweg und sollten das bedenken, wenn wir in Kürze die Debatte über den Rundfunkbeitrag führen.

Neu im Gesetzentwurf ist, dass die kommerziellen Radiosender jetzt Wahlwerbung für die Kommunalwahlen ausstrahlen sollen. Wir sind damit grundsätzlich einverstanden. Allerdings müssen sich die Modalitäten für die Ausstrahlung der Werbespots an den bestehenden Standards für die Wahlwerbung orientieren. Die Kriterien für die Anzahl der Wahlspots müssen klar und fair für alle sein. Die Standards für die Bundestagswahl können dabei helfen. Daran könnte man sich orientieren. 

Es wird auch interessant sein zu erfahren, wie hoch die Selbstkostenerstattung ist. Im Gesetz steht, dass die Parteien, die dann die Wahlwerbung schalten möchten, das bezahlen sollen. Für die Rundfunkveranstaltenden ist es entscheidet, dass sie ihren Aufwand decken können. Für die Parteien ist es entscheidend, dass sie die Kosten für die Werbung stemmen können.

Was will ich damit sagen? - Der Zugang muss wirklich für alle möglich sein. Deshalb wäre es interessant, wenn man im Ausschuss einmal erfahren würde, von welchen Selbstkosten in welcher Höhe wir reden. Es ist das Ziel, lokale und regionale Medienvielfalt zu gewährleisten. Deshalb meinen wir, dass die Förderung von lokaljournalistischen Inhalten auch unabhängig vom Verbreitungsweg plattformoffen angepackt werden sollte. 

In Brandenburg wurde im Mediengesetz dafür ein Weg eröffnet. Ich will ein Beispiel nennen. In Brandenburg wurden inzwischen 53 Projekte auf den Weg gebracht. Das wird vom Land gefördert, und zwar in ziemlicher Höhe. Im Jahr 2021 wurde schon mit 1 Million € gefördert, im Jahr 2023 noch einmal mit 1 Million € und im Jahr 2024 ebenso.

Im Landkreis Barnim wird bspw. wöchentlich über lokale Sportereignisse interaktiv diskutiert. Das Angebot wir in Video- und Audioform wöchentlich als Liveübertragung oder On-Demand zur Verfügung gestellt. Solche Modelle könnte ich mir für Sachsen-Anhalt auch vorstellen. Um den Lokaljournalismus zu stärken, sollten wir darüber auch im Ausschuss diskutieren.

Auch die topaktuelle Frage des Einsatzes von KI und die Frage, welche Auswirkungen der Einsatz auf die Medien hat, werden im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Das Saarland hat dazu im Mediengesetz schon eine Aussage getroffen. 

Stichwort Sorgfaltspflichten: Die Frage ist ja: Wenn KI Berichte generiert, bspw. auch zu den Wahlen, was sollte dabei gekennzeichnet werden, welche menschlichen Überprüfungen erfolgen usw.? Das sind Herausforderungen, über die medienpolitisch zu diskutieren wäre.

Im Hinblick auf die Kommunalwahlen im Jahr 2024 kommt der Gesetzentwurf reichlich spät. Mal sehen, ob wir es noch schaffen. Schließlich wäre es interessant, schon jetzt Wahlspots für die Kommunalwahlen senden zu können und nicht erst in fünf Jahren. - Vielen Dank.

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