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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

Landtagssitzung am 13.06.2024 | TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag

Videos Landtagsreden am 13.06.2024, Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

13.06.24 –

Videos Landtagsrede am 13.06.2024: 

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Dieser Link läuft zum Ende der 8. Legislaturperiode ab!

Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:

Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der fünfte Medienänderungsstaatsvertrag dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie „Digital Services Act“ in nationales Recht. Das haben wir heute schon mehrmals gehört. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Der Digital Services Act verschafft der Rechtsetzung im Netz mehr Geltung. Was bedeutet das? Wir finden es gut, dass mit der Umsetzung der europäischen Regeln im Staatsvertrag Online-Plattformen Transparenzkriterien bekommen und verpflichtet werden, gegen Desinformation und Hass vorzugehen. Digitale Dienstleister, und insbesondere die zentralen Plattformen, müssen mehr zum Schutz der Nutzenden tun und mehr Transparenz herstellen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zu den konkreten Auswirkungen der europäischen Rechtsetzung möchte ich einen Punkt ausführen. Illegale Inhalte müssen leicht gemeldet werden können. Zudem sind die Anbieter der Online-Plattformen nun angehalten, diese Beschwerdemeldungen auch sorgfältig zu prüfen. Angesichts von Hass und Hetze, Falschinformationen und Manipulationsversuchen ist dies mehr als angezeigt. Hier ist gerade auch im Nachhall der Wahl der Handlungsbedarf erheblich.

Zu begrüßen ist, dass sensible persönliche Daten aller und insbesondere von Minderjährigen nicht mehr für personalisierte Werbung der Plattformen genutzt werden dürfen.

Bei der Ahndung von Verstößen werden die Landesmedienanstalten gestärkt; das hat Minister Robra schon ausgeführt. Sie können Angebote nicht nur sperren, sondern auch entfernen lassen. Im europäischen Gesamtrahmen ist die Richtlinie aber natürlich ein starkes Werkzeug, um die digitalen Riesen in die Schranken zu weisen. Nur durch die Kraft der Europäischen Union wird jetzt auch sichergestellt, dass ein Brief unserer Landesmedienanstalt bei Facebook in Kalifornien oder der europäischen Dependance in Irland nicht mehr ignoriert wird, sondern befolgt werden muss. - So viel zur Bedeutung von Europa für uns.

In anderen Punkten bleiben die Änderungen des Medienstaatsvertrags allerdings hinter den Erwartungen zurück. Auch das haben meine Vorrednerinnen schon angeführt; Beispiel: regionale Medienvielfalt. Der § 59 des Medienstaatsvertrages sieht vor, dass die großen Privatsender wie RTL, ProSiebenSat.1 zur Ausstrahlung und zur Finanzierung von Regionalfenstern verpflichtet werden. Dabei ist diese Regelung aber so gestaltet, dass sie ausgerechnet auf die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eben nicht anwendbar ist bzw. dass diese Bundesländer weiterhin ohne Regionalfenster bei den bundesweiten privaten Vollprogrammen bleiben.

Das ist nicht hinzunehmen. Das hat Herr Gebhardt ausgeführt, Herr Kosmehl auch. Dieses Problem wird leider eben auch durch diesen fünften Medienänderungsstaatsvertrag nicht geheilt. Auch die entsprechende Protokollnotiz - Herr Minister Robra, wir haben dieser Protokollnotiz im Ausschusszugestimmt - hilft nicht wirklich weiter.

Die Landesregierung will den Missstand nun dadurch ausgleichen, dass sie Steuergeld in die Hand nimmt, um die vorhandenen lokalen Sender mit ihren Regionalprogrammen zu stärken. Ich zitiere aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Stefan Gebhardt:

    „Die Landesregierung hat daher im Haushaltsplan 2024 erstmals einen Titel zur Förderung von lokaljournalistischen Angeboten kommerzieller Rundfunkveranstalter mit dem Ziel aufgelegt, ein flächendeckendes, vielfältiges und qualitätsvolles Nachrichten- und Informationsangebot mit engem Bezug zum lokalen und regionalen Geschehen in Sachsen-Anhalt zu unterstützen.“

Haben Sie einmal die Einschaltquoten von RTL und Co. mit denen von MDF.1 verglichen? - Deshalb auch vorhin meine Frage, Minister Robra: Sollen Lokalprogramme wie MDF.1 mit diesem Geld unterstützt werden? Sie haben das bejaht. Man kann wirklich anzweifeln, ob Steuergeld an dieser Stelle wirkungsvoll eingesetzt wird, um die regionale Medienvielfalt zu stärken.

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