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25.10.24 –
Videos Landtagsrede am 25.10.2024:
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Dieser Link läuft zum Ende der 8. Legislaturperiode ab!
Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Abgeordnete! Die Wälder sind krank und sie sterben. Durch die klimabedingten Einflüsse von Trockenheit, Stürmen und Bränden spitzt sich die Lage immer weiter zu.
Wir alle kennen die deprimierenden Bilder von kahlen und abgestorbenen Flächen und vertrockneten Bäumen. In der Folge werden auch die Waldböden geschwächt. Sie können nicht mehr ausreichend Wasser speichern. Nun müssen wir alles tun, um diesen Trend wieder umzudrehen; denn wir benötigen die Wälder mehr denn je. Sie sind unser natürlicher Schutzschild gegen die fortschreitende Klimakatastrophe.
Der vorliegende Antrag möchte einen Aktionsplan Waldrettung. Es ist richtig, jetzt alles Wissen und alle Lösungen, die es schon gibt, zusammenzutragen. Ihrer Umsetzung darf dann aber auch nichts mehr im Wege stehen. Hemmnisse müssen aus dem Weg geräumt und Rahmenbedingungen geändert werden. Hierbei muss die Landesregierung ihrer Verantwortung gerecht werden.
Ich möchte ein Beispiel nennen: Die für Sachsen-Anhalt und drei weitere Bundesländer zuständige Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt hat einen Katalog mit standortgerechten Baumarten als Bestandszieltypen herausgegeben. Die dort genannten standortangepassten Mischbestände sollen die Wälder widerstandsfähiger machen. Die Empfehlungen beruhen auf forstlichen Standorterkundungen und berücksichtigen Klimamodellrechnungen und Parameter wie die Standortwasserbilanz.
Doch dieser Katalog mit den Entscheidungshilfen für die Wahl der Baumartenmischbestände wird gerade mit Blick auf den Kleinst- und Kleinprivatwald zu wenig genutzt. Hier bedarf es einer Informationskampagne des Landeszentrums Wald, damit das, was bereits vorliegt und auf Expertinnenwissen beruht, angewendet wird.
Mehr Wald muss in die Bewirtschaftung gebracht werden. Frau Tarricone, diesbezüglich stimmen wir Ihnen komplett zu. Mehr private Waldbesitzende, gerade von Kleinst- und Kleinprivatwald, sollten in die Forstbetriebsgemeinschaften gebracht werden.
(Kathrin Tarricone, FDP: Ja!)
Dafür haben wir vor vielen Jahren schon Vorschläge gemacht. Auch die Ansätze, die im Haushalt stehen, sind dafür gut.
Für uns ist ganz klar - das habe ich vorhin schon mit meiner Frage zum Ausdruck gebracht : Die Bedingungen haben sich in den letzten Jahren geändert. Prioritär muss der Walderhalt sein. Produktivitätsaspekte können nicht mehr im Vordergrund stehen.
Genau diesem Ziel hat sich der aktuelle Entwurf zur Novellierung des 50 Jahre alten Bundeswaldgesetzes verschrieben, der aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium unter Cem Özdemir vorgelegt wurde. Die Wälder sind viel mehr als nur eine Plantage für Wirtschaftsholz. Sie schützen unser Klima, die Biodiversität, unsere Gesundheit und dienen der Erholung, der Freizeit und dem Sport. Sie verbessern die Luft, kühlen, speichern Wasser - all das muss gleichrangig neben der Rohstoffnutzung in den Fokus gerückt werden.
Unsere Wälder gehen uns alle an. Die Wälder sind für alle da. Das Wohl der Wälder ist ein öffentliches Interesse.
In diesem Sinne vollzieht der Gesetzentwurf zum Bundeswaldgesetz einen Paradigmenwechsel und ergänzt Standards für die Waldbewirtschaftung um einheitliche Standards für die Stärkung der Ökosystemleistungen. Das möchte ich anhand eines Beispiels illustrieren.
Bisher ist es erlaubt, Wälder großflächig abzuholzen, auch um Monokulturen zu einem Mischwald umzubauen. Doch mit einer großflächigen Abholzung bleiben Flächen schutzlos Sonne, Wind und Trockenheit ausgesetzt. Der Waldboden verliert seine Wasserspeicherfunktion, neue Bäume können nicht an- und nachwachsen. Viel besser ist es jedoch, nur kleinflächig abgeholzte Waldbereiche durch neue Bestände zu ergänzen.
Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, Kahlschläge über 1 ha nicht mehr zu erlauben, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor und eine Genehmigung. Die Erbringung von Ökosystemleistungen muss honoriert und gefördert werden. So sollen im neuen Waldgesetz Fördermaßnahmen abgesichert werden, um eine dauerhafte Finanzierung zu gewährleisten. Dann kann auch der Bundesrechnungshof Förderungen für den Wald nicht mehr kippen.
Das neue Waldgesetz steht für klimaresiliente Wälder. Es ist ein zukunftsgerichtetes Leitbild, schafft eine verlässliche Fördergrundlage und viele kleine und große Modernisierungen im Waldrecht.
Ich appelliere, dieses Gesetz zu unterstützen und schnell umzusetzen. Es ist ein zentraler Baustein im Aktionsplan Waldrettung. So bekommen unsere Wälder auch noch eine Chance. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Frau Frederking, es gibt eine Frage von Frau Tarricone. Wollen Sie diese zulassen?
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Ja.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Dann, Frau Tarricone, bitte sehr.
Kathrin Tarricone (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Frederking, danke, dass Sie die Frage beantworten möchten. Sie haben es ganz kurz angedeutet mit Ihrem Exkurs zum Entwurf des Bundeswaldgesetzes. Darin sollen Vorgaben gemacht werden, um Ökosystemleistungen des Waldes, die wir uns vorstellen, zu befördern. Jetzt haben Sie gesagt, dass es mit genügend Fördermitteln ausgestattet werden soll, damit diese auch vergütet werden.
Jetzt kennen wir aber die finanzielle Lage, die den Bundeshaushalt quält. Frage 1: Halten Sie es für realistisch, dass das passieren kann? Frage 2: Wenn das nicht so wäre, halten Sie es dann für fair, dass wir den Waldbesitzern etwas vorschreiben, was denen dann nicht vergütet wird.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Die Novelle zum Bundeswaldgesetz liegt als Entwurf vor - er ist auch in der Anhörung - und sieht vor, dass Fördertatbestände dort genannt werden und dass bspw. auch GAK-Mittel - das steht expressis verbis darin - genutzt werden können. Mit der Verbriefung im Gesetz wird eine Grundlage geschaffen, um Fördermaßnahmen dauerhaft und langfristig zu gewährleisten.
Auch jetzt gibt es Fördermaßnahmen von Bund und Land, aber die Rechnungshöfe, insbesondere der Bundesrechnungshof, verlangen immer eine Begründung. Es ist auch in Ordnung, eine Begründung für diese Fördermaßnahmen zu verlangen. Dieses Verlangen einer Begründung bedeutet aber auch, dass der Bundesrechnungshof irgendwann mit der Begründung nicht einverstanden sein könnte und die Förderung kippt. Steht das aber verbrieft im Gesetz, haben wir eine gesetzliche Grundlage für die Förderung. Das ist eine gute Sache. Damit wird Cem Özdemir die langfristige Förderung absichern.
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