Menü
20.06.13 –
MAGDEBURG/MF. Das Verwaltungsgericht in Halle hat heute beschlossen, das Klageverfahren der Nerzfarm Heideblick GmbH vorläufig auszusetzen, bis bei anhängigen, ähnlichen Verfahren vor den höheren Oberverwaltungsgericht in Münster oder Schleswig weiterweisende Urteile erfolgen bzw. das Bundesverwaltungsgericht die Hauptsache zu den Nerzfarmen entschieden hat.
Dazu kommentiert Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtags-fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Es ist unfassbar, dass das Gericht nicht Willens ist die Nutzungsuntersagung gegenüber dem Betreiber der Nerzfarm in Söllichau durchzusetzen. Dies wäre auch möglich gewesen, ohne kommende Entscheidungen höherer Gerichte vorzugreifen. Nun müssen weiter tausende Tiere trotz eindeutigen Verbotes dieser Haltungsmethode ihr Leben unter unzumutbaren, qualvollen Zuständen fristen. Es zeigt sich einmal mehr, dass der Tierschutz in Deutschland eine untergeordnete Rolle spielt. Das ist nicht länger hinnehmbar. Da die rechtlichen Möglichkeiten bisher eher wirkungslos sind, werden wir Bündnisgrünen in Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen prüfen, wie wir eine Verschärfung der Rechtslage zum wirkungsvollen Schutz der Tiere ermöglichen können.“
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]