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Neues Gesetz: Ohne B-Plan keine Erweiterung der Schweinemast Kakerbeck

Frederking: „Stadtrat Kalbe hat Entscheidung über Schweinemastanlage Kakerbeck selbst in der Hand" ALTMARK. In der öffentlichen Debatte zu den Plänen der Kakerbecker Agrargenossenschaft zur Erweiterung der örtlichen Schweinehaltungsanlage von 3000 auf 18.200 Tierplätze meldet sich nun auch die altmärkische Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, zu Wort. Die Abgeordnete weist auf die Novellierung des Baugesetzbuches im vergangenen Jahr hin. Demnach müssen alle Anträge zur Erweiterung oder zum Neubau von gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die nach dem 04. Juni 2012 gestellt wurden bzw. werden, nach der neuen gesetzlichen Regelung behandelt werden.

14.04.14 –

Frederking: „Stadtrat Kalbe hat Entscheidung über Schweinemastanlage Kakerbeck selbst in der Hand"

ALTMARK. In der öffentlichen Debatte zu den Plänen der Kakerbecker Agrargenossenschaft zur Erweiterung der örtlichen Schweinehaltungsanlage von 3000 auf 18.200 Tierplätze meldet sich nun auch die altmärkische Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, zu Wort.

Die Abgeordnete weist auf die Novellierung des Baugesetzbuches im vergangenen Jahr hin. Demnach müssen alle Anträge zur Erweiterung oder zum Neubau von gewerblichen Tierhaltungsanlagen, die nach dem 04. Juni 2012 gestellt wurden bzw. werden, nach der neuen gesetzlichen Regelung behandelt werden.

Dazu erklärt Dorothea Frederking: „Wenn bei einem Schwellenwert von 1500 Mastschweinen ein Tierhaltungsbetrieb das erforderliche Futter nicht zu einem Mindestanteil von 50% auf den eigenen Flächen produzieren kann, dann darf nicht mehr im Außenbereich gebaut werden. Soll das Vorhaben dennoch realisiert werden, wäre ein Bebauungsplan erforderlich. Wenn der Stadtrat von Kalbe aber keinen Bebauungsplan beschließt, dann darf die Erweiterung der Schweinemastanlage in Kakerbeck nicht durchgeführt werden. Die Stadt Kalbe hat die Entscheidung über mehr Mastplätze durch die Mitbestimmung des Stadtrates selbst in der Hand."

Grundsätzlich lobt die Agrarpolitikerin die öffentliche Transparenz der Agrargenossenschaft in Kakerbeck durch Bereitstellung von Informationen im Internet, vorzeitige Auslegung der Unterlagen und durch öffentliche Informationsveranstaltungen. „Dennoch gibt es viele Fragen, die noch nicht beantwortet sind", so Frederking, die deshalb bei der Bürgerversammlung am 22. April 2014 in Kakerbeck anwesend sein wird.

Hintergrund:

Die Stadt Kalbe kann aufgrund der Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch durch bloßes Verzichten auf die Erstellung eines Bebauungsplanes, die Erweiterung der Schweinemastanlage in Kakerbeck verhindern. Anders als vorher können Kommunen selbst bestimmen, ob sie eine solche Anlage wollen oder nicht. Denn ohne B-Plan kann das Landesverwaltungsamt die Pläne nicht genehmigen.

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