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Neues Gesetz zur Ausweisung von Katzenschutzgebieten - Tierleid von freilebenden Katzen verringern

Dorothea Frederking, tierschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt einen heute in erster Lesung in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf. Dieser gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Katzenschutzgebiete zum Schutz von freilebenden Katzen auszuweisen. Frederking: „Freilebende Katzen haben keine Besitzerin oder keinen Besitzer und werden auch als herrenlos bezeichnet. Sie leben meistens unter leidvollen Bedingungen mit Krankheiten und Unterernährung und im verwahrlosten Zustand. Das neue Gesetz wird helfen, diese Missstände endlich zu vermindern. Denn Städte und Gemeinden kennen die Bedingungen vor Ort am besten und werden nun bei Handlungsbedarf ohne Umwege tätig werden und Katzenschutzgebiete ausweisen. Es wird sich zeigen, ob sich der gewünschte Erfolg einstellt. Andernfalls müsste noch einmal nachgesteuert werden."

22.05.19 – von DF/ML –

Dorothea Frederking, tierschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt einen heute in erster Lesung in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf. Dieser gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Katzenschutzgebiete zum Schutz von freilebenden Katzen auszuweisen.

Frederking: „Freilebende Katzen haben keine Besitzerin oder keinen Besitzer und werden auch als herrenlos bezeichnet. Sie leben meistens unter leidvollen Bedingungen mit Krankheiten und Unterernährung und im verwahrlosten Zustand. Das neue Gesetz wird helfen, diese Missstände endlich zu vermindern. Denn Städte und Gemeinden kennen die Bedingungen vor Ort am besten und werden nun bei Handlungsbedarf ohne Umwege tätig werden und Katzenschutzgebiete ausweisen. Es wird sich zeigen, ob sich der gewünschte Erfolg einstellt. Andernfalls müsste noch einmal nachgesteuert werden."

Frederking erläutert: „Bevor Katzenschutzgebiete ausgewiesen werden können, müssen zwei Sachverhalte festgestellt werden: Zum einen müssen Schmerzen, Leiden und Schäden aufgrund einer zu hohen Katzenpopulation vorliegen. Zum anderen muss dieses Tierleid durch eine Verminderung der Anzahl der Tiere verringert werden können. Für diese Gebiete werden dann Anordnungen getroffen und Maßnahmen festgelegt. Dazu wird sicher die Kastration von freilebenden Katzen zählen, die die Tierschutzvereine organisieren könnten. Weiterhin könnten auch Besitzerinnen und Besitzer von Katzen verpflichtet werden, den Auslauf von fortpflanzungsfähigen Katzen zu untersagen. Denn diese sogenannten Freigängerkatzen könnten sich, wenn sie nicht kastriert sind, mit freilebenden Katzen paaren und dann wäre nichts gewonnen.“

Frederking weiter: „Es ist wünschenswert, wenn das Land Sachsen-Anhalt den Städten und Gemeinden finanzielle Unterstützung für die Kastrationen von freilebenden Katzen gewährt.“

Hintergrund:

Gemäß § 13b des bundesdeutschen Tierschutzgesetzes darf das Land Sachsen-Anhalt heute seine Ermächtigung zur Ausweisung von Katzenschutzgebieten auf andere übertragen. Genau das passiert mit dem heutigen Gesetzentwurf.

Allerdings darf gemäß § 13b nicht das gesamte Territorium von Sachsen-Anhalt als ein Katzenschutzgebiet ausgewiesen werden. Denn das gesamte Bundesland erfüllt nicht die erforderlichen zwei Sachverhalte, die im Tierschutzgesetz beschrieben sind. Demzufolge kann für das gesamte Gebiet von Sachsen-Anhalt auch keine einheitliche Katzenschutzverordnung erstellt werden. Wenn das anders sein sollte, so wie von einigen Tierschutzvereinen gefordert, dann müsste das Tierschutzgesetz geändert werden.

Die Erfolgsaussichten für eine solche Gesetzesänderung sind allerdings als relativ gering einzuschätzen. Denn bereits bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die Möglichkeit zur Ausweisung von Katzenschutzgebieten und den damit verbundenen Anordnungen nur mit Mühe in das Gesetz gekommen.

 

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