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16.04.13 –
Zur Ankündigung des Landesverwaltungsamtes (Salzwedeler Volksstimme vom 16.04.2013), die schwarz gebaute Biogasanlage auf dem Gelände der Binder Schweinezuchtanlage des niederländischen Investors Adrian Straathof stillzulegen, erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt:
„Ich bin erleichtert, dass endlich etwas passiert. Nach langem Tauziehen vor Gericht muss mit der Biogasanlage wenigstens ein illegal errichteter Anlagenteil unverzüglich stillgelegt werden. Es scheint so zu sein, dass nun der Stein ins Rollen gebracht worden ist und Straathof nicht mehr willkürlich machen kann, was er will.“
Straathofs Zusagen nicht glauben – Gesetzesverstöße haben System
Frederking warnt aber das Landesverwaltungsamt davor, zu „blauäugig“ zu sein und sich auf die Zusage von Straathof zu verlassen, dass er den Betrieb der Biogasanlage in Eigenregie auch tatsächlich einstellt: „Mittlerweile dürfte dem Landesverwaltungsamt klar sein, dass es sich bei Adrian Straathof um keinen seriösen Investor handelt. Illegale Machenschaften sind bei Adrian Straathof an der Tagesordnung. Zusagen und Versprechungen wurden unzählige Male gebrochen. Dies zeigen nicht nur seine systematischen Gesetzesverstöße in Binde, sondern auch bei seinen Anlagen in Gladau und Klein Demsin.“
Biogasanalage sofort durch Mitarbeiter des LVwA stilllegen
„Das Landesverwaltungsamt hat jetzt mit dem Urteil des Landesverwaltungsgerichtes in Magdeburg, die rechtliche Möglichkeit, eine Stilllegungsverfügung durchzusetzen. Diese Gelegenheit muss die Behörde nun auch nutzen und darf sich nicht länger von Straathof auf der Nase herumtanzen lassen. Eine Stilllegung in Straathofs Eigenregie riecht nach Verzögerungstaktik, um sich auch hier mit einer nachträglichen Genehmigung seiner falsch gebauten Biogasanlage durchzuschummeln. Das hat bei ihm System. Damit muss endlich Schluss sein.“
Frederking fordert Aufklärung über weitere Fragen
„Vor einem Monat bekam ich von der Landesregierung die Information, dass noch weitere Punkte bei Straathofs Schweinehaltungsanlagen in Binde nicht in Ordnung sind: Das Fehlen der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Ableitung des unverschmutzten Niederschlagswassers (Antwort Nr. 10, KA Drs-Nr. 6/1932 vom 21.3.2013) und die fehlenden Nachweise über die ordnungsgemäße Ausbringung der Gülle (Antwort Nr. 6, KA Drs.-Nr. 6/1902 vom 14.03.2013). Falls die zuständigen Behörden hier noch keine Klärung herbeigeführt haben, fordere ich sie auf, dieses nun unverzüglich zu tun. Wenn für die Gülleausbringung keine ausreichenden Flächen nachgewiesen werden, ist die Konsequenz eine Fortsetzung der Vollstreckung der Nutzungsuntersagung vom 7.2.2011. Denn laut dem Bescheid über die nachträgliche Baugenehmigung vom 10. Januar 2013 darf Straathof seine illegal errichteten Anlagen ohne Erbringung dieser Nachweise nicht nutzen. Im Klartext: Die Schweinehaltungsanlage müsste dann dicht gemacht werden.“
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