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14.01.15 –
Nachdem die Veterinärbehörde im Jerichower Land bereits Ende November 2014 im ersten Schritt gegen den niederländischen Schweinezüchter Adrianus Straathof persönlich ein bundesweit geltendes und sofort zu vollziehendes Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Schweine erlassen hatte, hat sie nun letzte Woche im zweiten Schritt ein Verbot gegen seine Anlage in Gladau verhängt. Doch anders als im ersten Bescheid hat die Behörde in diesem zweiten Bescheid keinen sofortigen Vollzug angeordnet. Demzufolge müssen die Maßnahmen und Auflagen von der Glava GmbH in Gladau erst umgesetzt werden, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Erfahrungsgemäß kann sich eine solche gerichtliche Klärung über alle Instanzen über Jahre hinziehen. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking:
„Es ist völlig unverständlich, warum die Behörde plötzlich so inkonsequent ist und den Bescheid gegen die Glava GmbH nicht mit der Anordnung auf sofortige Vollziehung ausgestellt hat. Nun wird immer noch nicht damit begonnen, die Schweine aus der Anlage zu entfernen und den Betrieb auch wirklich bis zum Sommer abzuwickeln. Bis zur rechtskräftigen Gerichtsentscheidung kann die Glava GmbH so ihr tierschutzwidriges Treiben weitere Jahre fortsetzen. Diese Verzögerung ist untragbar. Ich fordere den Landkreis deshalb dazu auf, nachträglich den sofortigen Vollzug zur schrittweisen Schließung der Schweinezuchtanlage anzuordnen. Tiere sind fühlende Mitgeschöpfe und ihr Leiden muss sofort beendet werden.“
Hintergrund:
In der Anlage in Gladau wurden über Jahre hinweg tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. Die Tiere erlitten massive Schmerzen, Leiden und Schäden. Straathof als Verantwortlicher für die Tiere zeigte sich uneinsichtig und unzuverlässig und hatte die Gelegenheiten nicht genutzt, um die Missstände zu beseitigen. Zum Schutz der Schweine blieb der Behörde deshalb nur noch als letztes Mittel, Straathof als Person und seinem Betrieb in Gladau die Tierhaltung zu untersagen.
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