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01.10.15 –
Die Tierschutzorganisation ARIWA veröffentlichte gestern aktuelle grausame Bilder aus Anlagen des Firmengeflechts von Adrianus Straathof (LFD Holding GmbH, per 17.12.2014 umbenannte Straathof Holding GmbH). Dieses Mal stammen die Bilder aus der Schweinezucht Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) und den Schweinemastbetrieben Badingen-Osterne (Brandenburg) und Drebkau (Brandenburg) und damit außerhalb von Sachsen-Anhalt. Am 24. November 2014 wurde gegen die Person Straathof durch den Landkreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) aufgrund wiederholter gravierender Tierschutzverstöße ein bundesweites Tierhaltungsverbot verhängt. Zu den aktuellen Bildern erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt:
„Diese aktuellen Bilder zeigen grausame Haltungsbedingungen für die Schweine in Straathof-Anlagen außerhalb Sachsen-Anhalts. Für mich sind sie starke Indizien, dass das bundesweit geltende Tierhaltungsverbot gerechtfertigt ist. Es sieht danach aus, dass bei Straathof katastrophale Haltungsbedingungen, ähnlich denen der Anlage im Genthiner Ortsteil Gladau, auch in anderen Bundesländern an der Tagesordnung sind.“
„Noch im April hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt das Tierhaltungsverbot gegen Straathof vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit ist das Tierhaltungsverbot zwar nicht aufgehoben, aber die sofortige Umsetzung wurde erst einmal auf Eis gelegt. Begründet hatte das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg (OVG) damit, dass die Voraussetzungen für eine sofortige Vollziehung des bundesweiten Berufsverbotes nicht vorlägen. Laut OVG hätten die Behörden anderer Bundesländer (insbesondere Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) im Rahmen der Kontrollen der Betriebe der Straathof-Unternehmensgruppe bislang keine so schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt, welche aus Sicht dieser Behörden eine so gravierende Maßnahme wie ein Tierhaltungsverbot rechtfertigen könnten.“
„Diese aktuellen Bilder zeigen für mich aber deutlich, dass das gegen Straathof als Person verhängte Tierhaltungsverbot richtig war. Die sofortige Vollziehung des Tierhaltungsverbotes sollte so schnell wie möglich wieder hergestellt werden, um die gravierenden Missstände und Tierleid zu beenden. Die Verantwortlichen allerorts müssen anerkennen, dass es sich um ein systemisches Problem bei Straathof und auch bei sehr großen Tierhaltungsanlagen handelt. Die unsäglichen Tierqualen dürfen nicht länger geduldet werden.“
Fotomaterial von ARIWA aus den Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg:
TV-Bericht der Sendung NANO, 3sat online hier abrufbar:
„Enge Haltebuchten, verletzte Tiere, tote Ferkel“
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