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17.04.15 –
Zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (OVG) zur Aufhebung des „sofortigen Vollzuges“ des vom Landkreis Jerichower Land am 24. November 2014 verhängten Tierhaltungsverbotes gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Hintergrund für das bundesweit geltende Tierhaltungsverbot war, dass Straathof über Jahre hinweg gegen den Tierschutz verstoßen hat und die Schweine erhebliche und über einen längeren Zeitraum andauernde Schmerzen, Leiden und Schäden erfahren haben. Die Veterinärbehörde im Jerichower Land hatte sich zum Schutz der Tiere für diesen Schritt entschieden, da Straathof über Jahre die behördlichen Anordnungen missachtete. Die Umsetzung des Tierhaltungsverbotes ist jetzt erst einmal aufgeschoben. Für mich stellt sich die Frage: Wie soll der Schutz der Tiere gewährleistet werden, wenn Straathof erst einmal weiterhin der Bestimmer und Entscheider bleiben kann? Jetzt müssen die Tiere weiter leiden, bis im Hauptsacheverfahren endgültig zum Verbot entschieden wird. Und diese Entscheidung kann viele Jahre dauern, wenn Straathof durch alle Instanzen klagt.“
„Das wesentliche Argument des OVG ist, dass bei den Kontrollen von Straathof-Anlagen in anderen Bundesländern keine so gravierenden Verstöße gefunden worden seien, die ein bundesweites Tierhaltungsverbot rechtfertigen würden. Dieses Argument ist mehr als fragwürdig, denn heutige Kontrollen sind oft wirkungslos – dieses zeigen Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen und aufgedeckte Tierschutzverstöße durch Tierschutzorganisationen. Außerdem wissen wir, dass Kontrollen überall unterschiedlich gehandhabt werden und die Ergebnisse nicht unbedingt vergleichbar sind. Von daher fordern wir, dass tierschutzrechtliche Kontrollen standardisiert werden, diese vollumfänglich und grundsätzlich unangekündigt erfolgen.“
„Darüber hinaus ist eine bessere Koordinierung der Landkreise und der Bundesländer untereinander für die Durchführung von tierschutzrechtlichen Kontrollen für solche Tierhalter erforderlich, welche Anlagen in mehreren Landkreisen oder mehreren Bundesländern haben. Denn damit erhalten die Behörden eine Gesamtschau auf den Umgang des Tierhalters mit seinen Tieren. So können sie systematische Missstände besser erkennen und ihre Anordnungen sowie die Bescheide von Buß- und Zwangsgeldern argumentativ wirksamer verfassen. Wenn bestimmte Mängel nicht nur in einer Anlage auftreten, dann zählen Argumente wie „Zufall“ und ,Einzelfall‘ nicht mehr. Dann können die Behörden schneller und durchgreifender handeln. Das wäre wichtig für den effektiven Vollzug des Tierschutzrechtes.“
Hintergrund:
Straathof hatte im Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung zur Umsetzung des Tierhaltungsverbotes beim Oberverwaltungsgericht beantragt, nachdem ihm dieses vom Verwaltungsgericht im Dezember nicht gewährt wurde.
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