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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

Tierqualen in der Sauenhaltung Frederking: „Landeserlass muss Wirrwarr um Kastenstände beenden“

Nach der Darstellung in der Volksstimme auf der Seite Landwirtschaft vom 13. November über die Sauenhaltung auf dem Rittergut Stresow sollen sich die Sauen in zu breiten Kastenständen verletzen. Begründet wird dies durch mehr Platz und der damit verbundenen Möglichkeit der Tiere sich umzudrehen. Nun wird daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass breitere Kastenstände für den Tierschutz kontraproduktiv seien. Dem widerspricht Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vehement: „Sollte es bei bestimmten Breiten von Kastenständen tatsächlich zu Verletzungen kommen, darf das kein Argument gegen ihre grundsätzliche Verbreiterung sein. Wenn bspw. in der Stresower Anlage die Verbreiterung der Kastenstände durch ein pauschales Maß auf ein Meter schlecht umgesetzt wird und negative Effekte hat, dann bringt das die Forderung nach mehr Tierwohl in Misskredit und sabotiert den Tierschutz. Das wäre fatal. Die besondere Problemlage und höhere Wahrscheinlichkeit einer Verletzung bei sehr großen Sauen erfordert individuelle Lösungen – bspw. indem diese Tiere kurz nach der Besamung wieder aus dem Kastenstand genommen werden. In diesem Sinne gebührt der Stresow-Anlage große Anerkennung, weil dort die Sauen nur sechs statt der erlaubten 28 Tage im Kastenstand gehalten werden."

15.11.15 –

Nach der Darstellung in der Volksstimme auf der Seite Landwirtschaft vom 13. November über die Sauenhaltung auf dem Rittergut Stresow sollen sich die Sauen in zu breiten Kastenständen verletzen. Begründet wird dies durch mehr Platz und der damit verbundenen Möglichkeit der Tiere sich umzudrehen. Nun wird daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass breitere Kastenstände für den Tierschutz kontraproduktiv seien.

Dem widerspricht Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vehement:

„Sollte es bei bestimmten Breiten von Kastenständen tatsächlich zu Verletzungen kommen, darf das kein Argument gegen ihre grundsätzliche Verbreiterung sein. Wenn bspw. in der Stresower Anlage die Verbreiterung der Kastenstände durch ein pauschales Maß auf ein Meter schlecht umgesetzt wird und negative Effekte hat, dann bringt das die Forderung nach mehr Tierwohl in Misskredit und sabotiert den Tierschutz. Das wäre fatal. Die besondere Problemlage und höhere Wahrscheinlichkeit einer Verletzung bei sehr großen Sauen erfordert individuelle Lösungen – bspw. indem diese Tiere kurz nach der Besamung wieder aus dem Kastenstand genommen werden. In diesem Sinne gebührt der Stresow-Anlage große Anerkennung, weil dort die Sauen nur sechs statt der erlaubten 28 Tage im Kastenstand gehalten werden."

„Fakt ist, dass viel zu enge Kastenstände Sauen verletzen. Wenn Sauen in den engen Metallkäfigen eingequetscht werden und im Liegen nicht einmal ihre Beine ausstrecken können, kommt es zu Schäden am Bewegungsapparat und durch den zwangsläufigen Kontakt mit den Gitterstäben zu Hautverletzungen und schmerzhaften Entzündungen. Stressreaktionen und Frustration folgen. Besonders durch die qualvolle Enge erfahren die Sauen Schmerzen, Leiden und Schäden. Dieser Missstand ist heute leider noch in vielen Sauenhaltungen gängige Praxis. Um diese schlimmen tierquälerischen Haltungsbedingungen zu beenden, müssen die Kastenstände so verbreitert werden, dass die Sauen eine entspannte Liegeposition einnehmen können."

„Daher hatte der Landtag auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 17.07.2014 einstimmig beschlossen, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung konkretisiert wird und die Kastenstände mindestens so breit sein müssen, wie die Sau hoch ist."

„In der Praxis sollten Kastenstände in unterschiedlichen Konfektionierungen - beispielsweise in 70, 80, 90 oder 100 cm Breite - für die unterschiedlich großen Sauen in jeder Anlage vorgehalten werden. Dieses sollte von allen Veterinärbehörden gegenüber den Sauen haltenden Betrieben angeordnet werden. Bislang gibt es aber keine einheitliche Regelung in Sachsen-Anhalt. Um dieses Wirrwarr zu beenden, fordere ich von Landwirtschaftsminister Dr. Herrmann Onko Aeikens eine entsprechende Klarstellung in einem Erlass an die unteren Veterinärbehörden."

„Solange die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Bundesebene noch nicht klarstellend ergänzt ist, muss die Kastenstandbreite auf Landesebene eindeutig geregelt werden. Das Land kann und muss zum Schutz der Tiere handeln und darf nicht warten bis der Bund soweit ist."

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