Menü

Tierqualen in Schweinezucht Gut Klein Wanzleben und Straathof-Anlagen

Tierschutzkontrollen mangelhaft Die Antworten der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dorothea Frederking zu den Ergebnissen der tierschutzrechtlichen Kontrollen in der Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co KG im Landkreis Börde liegen vor. Die Tierschutzorganisation ARIWA hatte im Februar gravierendes Tierleid öffentlich gemacht. In der Sendung Exakt am 05.03.2015 berichtete der MDR erstmals über die skandalösen Haltungsbedingungen in der Anlage. In der Sendung sagte der technische Leiter der Anlage noch, es sei alles in Ordnung. „Auch vom Amtstierarzt her haben wir noch nie irgendwelche Probleme gehabt“, so der Leiter. Eine Anlasskontrolle am 3. März 2015 mit 10 Kontrollpersonen bestätigte aber die gravierenden, tierquälerischen Missstände, die in vorangegangenen Kontrollen nicht festgestellt wurden. Mangelhaftes Kontrollsystem: „Viele Missstände bleiben einfach unentdeckt“

22.04.15 –

Tierschutzkontrollen mangelhaft

Die Antworten der Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dorothea Frederking zu den Ergebnissen der tierschutzrechtlichen Kontrollen in der Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & Co KG im Landkreis Börde liegen vor. Die Tierschutzorganisation ARIWA hatte im Februar gravierendes Tierleid öffentlich gemacht. In der Sendung Exakt am 05.03.2015 berichtete der MDR erstmals über die skandalösen Haltungsbedingungen in der Anlage. In der Sendung sagte der technische Leiter der Anlage noch, es sei alles in Ordnung. „Auch vom Amtstierarzt her haben wir noch nie irgendwelche Probleme gehabt“, so der Leiter. Eine Anlasskontrolle am 3. März 2015 mit 10 Kontrollpersonen bestätigte aber die gravierenden, tierquälerischen Missstände, die in vorangegangenen Kontrollen nicht festgestellt wurden.

Mangelhaftes Kontrollsystem: „Viele Missstände bleiben einfach unentdeckt“

Dorothea Frederking erklärt dazu: „Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass nicht jede Tierschutzkontrolle aussagefähig ist und die bestehenden Mängel aufdeckt. Das ist in allen Bundesländern so. Wenn das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die sofortige Vollziehung des Tierhaltungsverbotes gegen die Person von Herrn Straathof erst einmal aussetzt, mit der Begründung von weniger schwerwiegenden Verstößen in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, so ist das fragwürdig.“

„Wenn eine Person Kontrollen in Mega-Tierhaltungsanlagen durchführt, bleiben viele Missstände einfach unentdeckt. Anders lässt sich das jetzt aufgedeckte Desaster im Umgang mit den Tieren in Klein Wanzleben kaum erklären. Ich bezweifele stark, dass es diese gravierenden Missstände vorher noch nicht gab“.

Bezeichnend ist die Aussage des Landkreises Börde in der Antwort zur Frage 5 (Wie erklärt die Landesregierung, dass die Kontrollen vor dem 3. März keine Mängel festgestellt haben?): 

Valide Befunderhebungen in Großanlagen sind an einen hohen personellen und materiellen Aufwand gebunden‘

„Damit gibt die Behörde die Wirkungslosigkeit der Kontrollen zu, denn sie schickt nur einen Kontrolleur, trotz des attestierten eigentlich notwendigen personellen Aufwandes“, stellt die grüne Agrarpolitikerin fest und ergänzt: „Zu wenig Personal scheint der Standard zu sein. Damit können wirkungsvolle Kontrollen in Mega-Tierhaltungsanlagen gar nicht stattfinden. Das bisherige System der Kontrollen hat grundlegend versagt.“

„Wir müssen weg von oberflächlichen Kontrollen, hin zu einem Standard mit vollumfänglichen Kontrollen in allen Tierhaltungsanlagen. Es reicht nicht, diese nur in Sauen haltenden Betrieben durchzuführen, wie es Landwirtschaftsminister Aeikens vorhat.  Die für die Kontrollen zuständigen Landkreise brauchen dringend eine bessere personelle Ausstattung. Wir schlagen vor, diese über kostendeckende Gebühren zu finanzieren. Darüber hinaus ist eine bessere Koordinierung der Landkreise und der Bundesländer untereinander  für die Durchführung von tierschutzrechtlichen Kontrollen für solche Tierhalter erforderlich, welche Anlagen in mehreren Landkreisen oder mehreren Bundesländern haben. Damit erhalten die Behörden eine Gesamtschau auf den Umgang des Tierhalters mit seinen Tieren.“

Hintergrund:

Link zu den aktuellen Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von MdL Dorothea Frederking zu den tierschutzwidrigen Missständen und Kontrollen in der Gut Klein Wanzleben Schweinezucht GmbH & CO KG (Drucksache 6/3983) >>>

Dorothea Frederking: „Die konkrete Auflistung der Verstöße gegen den Tierschutz in Klein Wanzleben ist schockierend. Wie bei Straathof und SAZA finden sich auch hier die schlimmsten Auswüchse der industriellen Tierhaltung wieder. Das Problem ist symptomatisch. Die Tiere sind in den viel zu engen Kastenständen eingequetscht und können sich nicht bewegen, haben schmerzhafte Wunden, werden unzureichend medizinisch versorgt, sie leiden an Durst, haben kein oder nur mangelhaftes Beschäftigungsmaterial und vieles mehr. Die Behörden erstatteten Strafanzeige, da nicht jedes Schwein Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität hatte. Doch trotz der gravierenden Mängel gab es nicht einmal Strafen in Form von Bußgeldern.“

Zusammenfassende Auflistung der festgestellten Mängel und amtlichen Maßnahmen der Anlasskontrolle vom 3. März 2015 gem. Drucksache 6/3983 (KA MdL Dorothea Frederking, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

  • unzureichende und teils vollständig fehlende Wasserversorgung
  • Die Kastenstände bei Jungsauen/ Altsauen sind z. T. nicht so gestaltet, dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann.
  • Beleuchtungsstärke von mindestens 80 Lux im Aufenthaltsbereich der Schweine nicht eingehalten.
  • Beschäftigungsmaterial ungeeignet, fehlend, nicht veränderbar
  • Verletzungen im Schulterbereich der Sauen
  • Eberhaltung in Kastenständen
  • Der Wartebereich ist mit Fress- Liegebuchten ausgestattet. Die Einhaltung der Gangbreiten ist fraglich.
  •  Kranke, verletzte und unverträgliche Sauen werden in geschlossenen Kastenständen (Stall 15, 21) gehalten.
  • Krankenbuchten sind nicht entsprechend ausgestaltet (fehlende Matten oder Einstreu).
  • Nutzbare Flächen für Anzahl der Tiere zu gering.
  • Tiergesundheit: Ungeeignete Gruppenzusammenstellung durch sehr stark variierenden Entwicklungszustand, keine Geschlechtertrennung.
  • Nicht selektierte schwer kranke Tiere werden in Gruppen gehalten.
  • Die sachgerechte Tötung von Schweinen (Mastbereich, Flatdeck) konnte nicht durchgeführt werden, da die erforderliche Ausstattung zur Tötung nicht vorhanden war. Es erfolgte die Überprüfung des Kadaverhauses. Dabei wurden mehrere Masttiere lediglich mit Bolzenschuss ohne Entblutestich und Absatzferkel mit Bolzenschuss und fraglicher Schnittführung für die Entblutung vorgefunden. Es wurden zwei Tierkörper, Mastschwein ca. 65 kg ein Läufer ca. 7 kg sichergestellt und zur Abklärung der rechtskonformen Tötung an das LAV Stendal versandt. Die Zuordnung der sachkundigen Personen  für die Tötung  konnten von Herrn W.*nicht vorgelegt werden.
  • Am Tag der Kontrolle wurde kein betriebseigenes Bestandsregister vorgelegt.
  • Die tierärztliche Bestandsbetreuung ist unzureichend.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>