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Tierschutz durchsetzen „Kostendeckende Gebühren für Kontrollen in den Ställen“

Bessere tierschutzrechtliche Kontrollen und ausreichend qualifiziertes Personal in den Ställen – das fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schutz von Nutztieren. „Tierschutzrechtliche Vorgaben in Gesetzen und Verordnungen reichen nicht aus. Sie müssen auch durchgesetzt werden können", erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Dorothea Frederking. „Wir brauchen bessere Kontrollen, mehr Kontrollpersonal über Gebührenfinanzierung, eine bessere Koordinierung der Kontrollbehörden und mehr und qualifiziertes Personal in den Ställen."

04.06.15 –

Bessere tierschutzrechtliche Kontrollen und ausreichend qualifiziertes Personal in den Ställen – das fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Schutz von Nutztieren. „Tierschutzrechtliche Vorgaben in Gesetzen und Verordnungen reichen nicht aus. Sie müssen auch durchgesetzt werden können", erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Dorothea Frederking.


Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN belegen die Skandale zu tierquälerischen Haltungsbedingungen in mehreren Schweinehaltungsanlagen Sachsen-Anhalts und bundesweit, dass die chronisch unterbesetzten Veterinärbehörden allzu oft versagen. Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens als Verantwortlicher für den Tierschutz habe jahrelang weggesehen. Er habe versäumt, die Kontrollstrukturen rechtzeitig an die stetig größer gewordenen Ställe anzupassen.
Frederking fordert deshalb bessere Kontrollen und erläutert die Lösungsvorschläge ihrer Fraktion: „Neben vollumfänglichen und grundsätzlich unangekündigten Kontrollen, fordern wir ihre Finanzierung über kostendeckende Gebühren. Vergleichbar mit den TÜV-Gebühren beim Auto. Gewerbsmäßige Tierhalter, die mit ihren Tieren Geld verdienen, sollen für die tierschutzrechtlichen Kontrollen bezahlen. So kann ausreichend Kontrollpersonal in den Veterinärbehörden finanziert werden."


Weiterhin sieht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbesserungspotenzial für den effektiven Vollzug des Tierschutzrechtes, wenn sich die Behörden untereinander besser koordinieren würden. Dazu Frederking: „Gerade bei Tierhaltern, die Anlagen in mehreren Landkreisen oder mehreren Bundesländern haben, müssen die verschiedenen Behörden koordiniert vorgehen. Wenn die Behörden die Ergebnisse ihrer Kontrollen austauschen, dann wird eine bessere Gesamtschau auf den Umgang des Tierhalters mit seinen Tieren möglich. Systematische Missstände können besser erkannt werden. Argumente wie ,Zufall' und ,Einzelfall' zählen dann nicht mehr. Weiterhin könnte das Landesverwaltungsamt als obere Veterinärbehörde ein Verfahren für Kontrollen in mehreren Anlagen eines Tierhalters führen. Mit diesem größeren Kontrollumfang könnte es die Auflagen und Sanktionen weniger angreifbar argumentieren – das staatliche Handeln würde an Durchsetzungskraft gewinnen. Mit so einem Prozedere wäre das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinzüchter Adrianus Straathof schon viel früher möglich gewesen."

Ein wesentlicher Grund für tierschutzrechtliche Mängel sei auch die mangelhafte Personalsituation in den Ställen. „Wir brauchen einen Personalschlüssel in Abhängigkeit von Art und Anzahl der Tiere einschließlich der Qualifikationsanforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", sagt Frederking.

„Die derzeitige Rechtslage ist nicht ausreichend, um dem Tierschutz Rechnung zu tragen. Deshalb: bessere Kontrollen, mehr Kontrollpersonal über Gebührenfinanzierung, eine bessere Koordinierung der Kontrollbehörden und mehr und qualifiziertes Personal in den Ställen."

Dorothea Frederking,
agrarpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Download Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/4052 "Dem Tierschutz Geltung verschaffen - Beitrag zum Schutz von Nutztieren durch konsequente Kontrollen und qualifiziertes Personal"

89. Landtagsrede: Einbringung des Antrags durch Dorothea Frederking

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90. Landtagsede: Erwiderung der Debattenbeiträge zum Antrag durch Dorothea Frederking:

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