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Trotz Treuhänder: Straathof setzt auf Tricksen, Tarnen, Täuschen

Der mit einem bundesweit geltendem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot belegte Schweinezüchter Adrianus Straathof lässt verkünden, dass er seine Gesellschafteranteile an der LFD Holding GmbH (früher Straathof Holding GmbH) an einen Treuhänder abgibt.   Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt dazu: „Auch mit dem Konstrukt ‚Treuhänder‘ bleibt Straathof als Treugeber der Bestimmer über die Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften und letztendlich auch über die Tiere. Darüber hinaus trifft er durch seine Mitarbeit im Beirat weiterhin die Entscheidungen über die Tiere. Deshalb wird auch mit der Einsetzung des Treuhänders das Tierhaltungsverbot nicht umgesetzt. Der Treuhänder, der Berliner Anwalt Christian Graf Brockdorff, ist lediglich ein Strohmann. Und Straathof folgt damit wieder seinem Handlungsmuster aus Tricksen, Tarnen und Täuschen.“

26.06.15 –

Der mit einem bundesweit geltendem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot belegte Schweinezüchter Adrianus Straathof lässt verkünden, dass er seine Gesellschafteranteile an der LFD Holding GmbH (früher Straathof Holding GmbH) an einen Treuhänder abgibt.  

Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt erklärt dazu:

„Auch mit dem Konstrukt ‚Treuhänder‘ bleibt Straathof als Treugeber der Bestimmer über die Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften und letztendlich auch über die Tiere. Darüber hinaus trifft er durch seine Mitarbeit im Beirat weiterhin die Entscheidungen über die Tiere. Deshalb wird auch mit der Einsetzung des Treuhänders das Tierhaltungsverbot nicht umgesetzt. Der Treuhänder, der Berliner Anwalt Christian Graf Brockdorff, ist lediglich ein Strohmann. Und Straathof folgt damit wieder seinem Handlungsmuster aus Tricksen, Tarnen und Täuschen.“

„Die Umstrukturierungen in seinem Firmengeflecht sind Versuche von Straathof, weiterhin Einfluss auf die Tierhaltungsbedingungen in seinen Anlagen zu behalten. Es ist zu hoffen, dass dies nicht gelingen wird. Das katastrophale, jahrelange Tierleid in mehreren seiner Ställe hat schließlich er zu verantworten. Es liegt ausführlich dokumentiert vor und wird Gegenstand der weiteren Verhandlungen im Hauptsacheverfahren vor dem Magdeburger Verwaltungsgericht sein. Der Landkreis Jerichower Land hatte kürzlich beantragt, dass das Verfahren zum Tierhaltungsverbot fortgeführt wird.“

Hintergrund:

Das Treuhandverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, bei dem eine Person einer anderen Person eine Sache oder ein Recht (in diesem Fall den GmbH-Geschäftsanteil von Adrianus Straathof) „zu treuen Händen“ vollständig übertragen kann.


Das bedeutet, im Außenverhältnis (also gegenüber Dritten) kann der Treuhänder über alle Rechte aus dem Treugut verfügen und hat die volle Rechtsstellung eines Eigentümers.


Im Innenverhältnis (also zwischen Treuhänder und Treugeber) ist der Treuhänder jedoch durch einen Treuhandvertrag gebunden, in dem geregelt ist, dass er von seinen Rechten nur im Interesse des Treugebers, also in diesem Fall Adrianus Straathof, Gebrauch machen darf.


Die Treuhand wird häufig eingesetzt, wenn jemand - aus welchen Gründen auch immer - seine wirtschaftliche Beteiligung an einer Gesellschaft verschleiern will.

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