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17.07.15 –
Zum gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass auch die staatseigenen Flächen nicht nach dem Höchstgebot verkauft werden dürfen, kommentiert die landwirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking:
„Boden ist die existenzielle Produktionsgrundlage der Landwirtschaft und gehört in die Hände derjenigen, die ihn direkt bewirtschaften. Angemessene Kauf- und Pachtpreise müssen das ermöglichen. So ist es gut, dass der Europäische Gerichtshof klargestellt hat, dass auch der Staat seine eigenen Flächen nicht zu Höchstpreisen verkaufen darf.“
„Anlass für das Urteil des Europäischen Gerichtshofes war das Handeln des Grundstücksverkehrsausschusses des Jerichower Landes. Der Ausschuss hatte schlicht und ergreifend nach dem Grundstücksverkehrsgesetz gehandelt und genau das gemacht, was eigentlich die Regel sein sollte. Der Landkreis hatte bei einem Landverkauf die Genehmigung versagt, weil der Preis mit mehr als 100 Prozent über dem gutachterlichen Verkehrswert lag. Dieses Verfahren muss als Vorbild für die anderen Grundstücksverkehrsausschüsse der Landkreise und kreisfreien Städte dienen. Deshalb fordern wir, dass das Landwirtschaftsministerium die personelle Ausstattung und organisatorische Stellung der Grundstücksverkehrsausschüsse unter die Lupe nimmt und Verbesserungen in ihrem Prüfverfahren bei Landverkäufen und -verpachtungen erwirkt.“
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stärkt nicht nur die Bedeutung des Grundstückverkehrsgesetzes, sondern auch die des Landpachtverkehrsgesetzes zur Regulierung der landwirtschaftlichen Bodenmärkte. Beide Gesetze sollen eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden als Produktionsfaktor der Landwirtschaft und überhöhte spekulative Verkehrswerte und Pachtzinsen verhindern.“
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