Menü
02.09.15 –
Mit den Stimmen von CDU und SPD hat der Landwirtschaftsausschuss die für heute vorgesehene Befassung mit dem Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände von der Tagesordnung genommen. Dazu äußert sich Dorothea Frederking, die sich als landwirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder für bessere Haltungsbedingungen in den Ställen einsetzt:
„Obwohl Landwirtschaftsminister Dr. Herman Onko Aeikens schon im Herbst 2014 den Behörden bestimmte Defizite bei der Durchsetzung des Tierschutzes attestierte, wurde das Tierschutzverbandsklagerecht heute erneut verschoben. Das ist mehr als bedauerlich und zeigt, dass CDU und SPD den Tierschutz nicht ernst nehmen. Sobald es konkret wird, sobald Entscheidungen anstehen, ducken sie sich weg. Damit verkommt der im Grundgesetz verbriefte Tierschutz zur Verfassungslyrik."
„Gerade das Verbandsklagerecht wäre ein wirkungsvolles Instrument zur Beseitigung von Missständen. Besonders die Blicke in die Schweineställe zeigen, dass tierschutzrechtliche Verstöße immer wieder vorkommen. Selbst in den Anlagen von Straathof wurden jüngst gravierende Mängel – trotz der Tierhaltungsverbote – festgestellt. In einem Fall kam es wegen unzureichender Versorgung von erkrankten Tieren sogar erneut zu einer Strafanzeige. Eine andere Anlage war baulich in so einem schlechten Zustand, hier mussten zur Abwehr der Gefährdung alle Tiere ausgestallt werden."
„Die Behörden allein sind zu schwach, um den Tierschutz durchzusetzen. Deshalb könnten sie gut die Unterstützung der anerkannten Tierschutzverbände gebrauchen. Die Tierschutzverbände würden ihnen mit ihrer Expertise zur Seite stehen. Den Behörden würde eine konstruktive Mitwirkung der Tierschutzverbände helfen. Zu dieser Positionierung sollten sich alle politischen Kräfte durchringen. Tiere brauchen einen gesetzlichen Vertreter, der in ihrem Namen die Durchsetzung ihrer Rechte einklagen kann."
Hintergrund:
Ein Gesetz zum Verbandsklagerecht würde dem Tierschutz Geltung verschaffen, indem anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (beispielsweise Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine gegen die Entscheidung der Behörde klagen. Der Behördenentscheid wird dann vom Verwaltungsgericht überprüft.
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]