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Antragsfristen für Hochwassergeschädigte: „Betroffene nicht allein lassen“

Statement der Abgeordneten der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, und Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, zum Plan der Landesregierung, die Verlängerung der Antragsfristen für Hochwassergeschädigte nur in Ausnahmefällen zuzulassen: Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig  gefordert, die Fristen für die Anträge zur Beseitigung von Hochwasserschäden bis zum 30.06.2015 zu verlängern. Damit wird der einstimmig gefasste Beschluss des Landtages vom 14. November 2014 bekräftigt. Die Landesregierung ist aufgefordert, im Sinne des Landtagsbeschlusses zu handeln und die Fristen zu verlängern.  Das von der Landesregierung angekündigte Vorgehen, die Verlängerung nur auf Ausnahmefälle zu begrenzen, lehnte der Ausschuss ab.

28.11.14 – von DF/UM –

Statement der Abgeordneten der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, und Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, zum Plan der Landesregierung, die Verlängerung der Antragsfristen für Hochwassergeschädigte nur in Ausnahmefällen zuzulassen:

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat in seiner heutigen Sitzung einstimmig  gefordert, die Fristen für die Anträge zur Beseitigung von Hochwasserschäden bis zum 30.06.2015 zu verlängern. Damit wird der einstimmig gefasste Beschluss des Landtages vom 14. November 2014 bekräftigt. Die Landesregierung ist aufgefordert, im Sinne des Landtagsbeschlusses zu handeln und die Fristen zu verlängern.  Das von der Landesregierung angekündigte Vorgehen, die Verlängerung nur auf Ausnahmefälle zu begrenzen, lehnte der Ausschuss ab.

Dazu Dorothea Frederking, Abgeordnete der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr:

„Es ist sachgerecht, dass die Hochwasserbetroffenen mehr Zeit für ihre Anträge bekommen, denn viele Schäden sind jetzt erst in ihrem kompletten Ausmaß sichtbar geworden.

Deshalb akzeptieren wir nicht, dass die Landesregierung den Landtagsbeschluss zur Verlängerung der Antragsfristen aufweichen oder uminterpretieren will. Den Menschen, Betrieben und Kommunen muss in ihrer Not alle erdenkliche Unterstützung gewährt werden – und deshalb darf die Verlängerung der Fristen bis 30. Juni 2015 nicht zurückgezogen werden.

Die Landesregierung muss so handeln, wie der Landtag es beschlossen hat. Alles andere würde die Nöte der Betroffenen nicht ernst nehmen und wäre zudem eine Missachtung des Parlaments!“

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