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27.01.23 –
Wir möchten mit einem Antrag in der heutigen Landtagssitzung betreute Taubenschläge und -häuser ermöglichen.
„Wir wollen weniger Verschmutzungen durch Taubenkot, insgesamt weniger freilebende Tauben und zugleich mehr Schutz der Tiere. Dafür müssen die Tauben kontrolliert und artgerecht in Taubenschlägen und -häusern gefüttert werden dürfen. Doch das wird bisher behindert, weil Tauben in Sachsen-Anhalt als Schädlinge eingestuft sind und die Kommunen Fütterungsverbote aussprechen. Deshalb soll der Schädlingsstatus für Stadttauben aus der sachsen-anhaltischen Schädlingsbekämpfungsverordnung gestrichen werden“, fordert Dorothea Frederking, tierschutzpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion.
Frederking erklärt: „In mehreren Rechtsprechungen und vom Robert-Koch-Institut wurde festgestellt, dass Stadttauben keine Gesundheitsschädlinge sind und von ihnen keine besonderen Gefährdungen auf die menschliche Gesundheit ausgehen.“
„Mit der Streichung des Schädlingsstatus geht es nur darum, Taubenschläge zu ermöglichen. Es geht nicht um eine Verpflichtung. In Taubenschlägen und -häusern werden die Tiere kontrolliert und betreut gefüttert und ihre Eier gegen Gipseier ausgetauscht. Bereits einige private Initiativen wollen Taubenhäuser aufstellen. Sie brauchen die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Das Füttern soll auf von der Kommune autorisierte Personen beschränkt werden. Für Menschen, die ihre Tüten mit Brotresten auskippen möchten, wäre das Füttern weiterhin untersagt.“
Der Antrag wurde in mehrere Ausschüsse überwiesen.
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