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09.08.13 –
Frederking: „Landesregierung drückt sich vor Transparenz“
Die Straathof Holding GmbH bleibt mit Ihren Rechtsverstößen Dauerthema in Sachsen-Anhalt. Zentral im Mittelpunkt stehen immer wieder Verstöße gegen tierschutzrechtliche und baurechtliche Bestimmungen. Seit Jahren sind der Öffentlichkeit durch Behörden- und Medienangaben diverse Verfahren bekannt, wonach Verstöße mit Buß- und Zwangsgeldern gegenüber einzelner Tochterunternehmen der Straathof Holding in Sachsen-Anhalt geahndet wurden. Dies betrifft zentral Straathofs Schweinezucht-Unternehmen in Binde (Arendsee), Gladau und Klein Demsin (beide Jerichower Land). Im April wurde bekannt, dass der Landkreis Jerichower Land 1,3 Millionen Euro Zwangsgelder wegen „wiederholter, umfangreicher, gravierender Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen“ verhängt hatte. Dies veranlasste Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu einer Kleinen Anfrage im Landtag. Aktuell liegen die Antworten öffentlich vor. (Siehe Drucksache 6/2334 vom 01.08.2013)
„Die Antworten der Landesregierung sind mehr als unbefriedigend. Das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt brauchte ganze drei Monate zur Beantwortung. Üblich sind zwei bis vier Wochen. Und herausgekommen ist nichts. Minister Aeikens verbarrikadiert sich und drückt sich vor öffentlicher Transparenz. Das ist völlig inakzeptabel“, kritisiert die Landtagsabgeordnete.
In ihren Fragen wollte Frederking vornehmlich wissen, wie viele konkrete Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und Auflagen die Straathof Holding GmbH in Sachsen-Anhalt inkl. dazugehörender Tochterunternehmen seit Unternehmensgründung in Sachsen-Anhalt zu verantworten hat.
„Es ist unerklärlich, warum sich die Landesregierung plötzlich mit Informationen verschanzt. Für die fünf Anlagen müsste sie eigentlich aufzählen können, was alles anhängig ist - zumal vieles schon öffentlich in den Medien und in diversen öffentlichen Landtagsdrucksachen gestanden hat. Zumindest sollten aber alle Buß- und Zwangsgeldverfahren, wo keine gerichtlichen Entscheidungen im Hauptsacheverfahren mehr anhängig sind, endlich einmal in gesammelter Weise in einem Dokument transparent gemacht werden. Straathof selber behauptet, dass bestimmte Zwangsgeldfestsetzungen und Vollstreckungen vom Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurden. Auch das hätte in den Antworten zur Kleinen Anfrage erläutert werden müssen“, fordert Frederking.
Die Landesregierung begründet das Zurückhalten von Informationen bei laufenden Verfahren mit dem besonderen Schutzinteresse Dritter gem. Artikel 53 Abs. 4 der Landesverfassung und dem § 203 Abs. 2 Strafgesetzbuch, wonach im konkreten Fall bei Informationsfreigabe Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berührt wären. „Dies ist entweder eine scheinheilige Begründung oder ein Armutszeugnis. Denn, wäre dem so, dann hätte sich die Landesregierung in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Freigabe solcher Informationen strafbar gemacht“, bewertet Dorothea Frederking die Begründung der Landesregierung.
Informationen über Buß- und Zwangsgelder - auch über anhängige Verfahren - gab die Landesregierung bereits in mehreren öffentlichen Antworten auf frühere Kleine Anfragen der bündnisgrünen Abgeordneten heraus (siehe Beispiele*). “Bisher war dies stets kein Problem. Plötzlich soll es eins sein. Dies ist völlig konfus und alles andere als einleuchtend“, reagiert Frederking verständnislos.
*Beispiele:
Drucksache 6/938 (Verfahrensstand Schweinezucht Binde GmbH)
Drucksache 6/1485 (Nutzung und Kontrollen der Anlagen in der Schweinezucht Binde GmbH)
Drucksache 6/1932 (Aktueller Stand zur Schweinezucht Binde GmbH)
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