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Fall Straathof: Umkehrpunkt in der Industriellen Tierhaltung

Rücktritt als Geschäftsführer reicht nicht aus Gestern wurde vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg in der Sache Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen die Person des Schweinezüchters Straathof entschieden, dass der Landkreis Jerichower Land das Verbot mit Zwangsgeldern durchsetzen kann. Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Straathof ist bereits als Geschäftsführer seiner Unternehmen zurückgetreten. Das reicht aber nicht, denn das Verbot gilt gegen ihn als Person und betrifft damit alle seine Funktionen. Damit darf er auch als Eigentümer und Gesellschafter keine Schweine mehr halten und betreuen. Solange er noch Eigentümer und Gesellschafter ist, hat er das Verbot nicht komplett umgesetzt und der Landkreis kann Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbotes festsetzen.“ „Das Verbot gegen die Person von Herrn Straathof entwickelt eine nie da gewesene Dynamik von bundesweiter Bedeutung. Das Verbot betrifft auch die Anlagen in anderen Bundesländern und inzwischen werden auch erste Konsequenzen vom Handel und von Schlachthöfen gezogen...."

19.12.14 – von DF/MF –

Gestern wurde vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg in der Sache Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen die Person des Schweinezüchters Straathof entschieden, dass der Landkreis Jerichower Land das Verbot mit Zwangsgeldern durchsetzen kann. Dazu erklärt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt:

„Straathof ist bereits als Geschäftsführer seiner Unternehmen zurückgetreten. Das reicht aber nicht, denn das Verbot gilt gegen ihn als Person und betrifft damit alle seine Funktionen. Damit darf er auch als Eigentümer und Gesellschafter keine Schweine mehr halten und betreuen. Solange er noch Eigentümer und Gesellschafter ist, hat er das Verbot nicht komplett umgesetzt und der Landkreis kann Zwangsgelder zur Durchsetzung des Verbotes festsetzen.“

„Das Verbot gegen die Person von Herrn Straathof entwickelt eine nie da gewesene Dynamik von bundesweiter Bedeutung. Das Verbot betrifft auch die Anlagen in anderen Bundesländern und inzwischen werden auch erste Konsequenzen vom Handel und von Schlachthöfen gezogen. Der Fall Straathof ist der Umkehrpunkt in der Industriellen Tierhaltung. Endlich wird verstärkt darüber gesprochen, wie Nutztiere gehalten werden sollen. Selbst CDU-ler wie Ministerpräsident Haseloff wachen endlich auf und drehen ihre Meinung um 180 Grad, indem sie z.B. jetzt Obergrenzen für Tierhaltungen fordert.“

„Die aktuellen Entwicklungen werfen viele Fragen auf: Inwieweit wird die Straathof-Holding ihre Lieferbeziehungen zu den Schlachthöfen aufrechterhalten können? Werden die Fleischverarbeiter und die Handelsketten weiterhin Produkte aus Straathof-Anlagen abnehmen? Was machen die Banken? Ist möglicherweise ein Schaden für das Land zu erwarten durch eventuelle Bürgschaften?“

„Ungeachtet dieser vielen Fragezeichen ist es gut, dass sich endlich etwas in Richtung Tierschutz und Tierwohl bewegt. Gleichzeitig muss die Tierhaltung zukünftig so definiert werden, dass sie keine negativen Einflüsse mehr auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit hat. Zu berücksichtigen sind dabei Aspekte wie die Gülleausbringung, die Futtermittelproduktion, der Einsatz von Antibiotika und die Belastung mit multiresistenten Keimen.“

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