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25.07.23 –
Auf Grundlage der „Richtline zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus“ (RIBE AHV) können Beratungskosten in Höhe von 80 bis 90% für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) bezuschusst werden.
Zur AHV zählen die Individualverpflegung (zum Beispiel Restaurants) und die Gemeinschaftsverpflegung (beispielsweise Schul- und KiTa-Verpflegung, Betriebs- und Krankenhauskantinen).
Neben der Beratung zur Erhöhung des Bio-Anteils, soll auch die Möglichkeit des regionalen Bezugs berücksichtigt werden. Auch weitere Aspekte wie Treibhausgas-Neutralität, Tierwohl und Umweltschutz, Reduktion von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und der regional-saisonale Bezug von Obst und Gemüse können Bestandteil der Beratung sein.
Dorothea Frederking teilt das Ziel der Erhöhung des Anteils von regionalen Bio-Produkten in der AHV. Durch den Bezug ökologisch angebauter Produkte und regionaler Produkte von vor Ort schafft man Klimaschutz durch kurze Wege und trägt zum Erhalt der Umwelt bei.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, egal welcher Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die AHV ist. Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Deutschland beziehen. Es können bereits bio-zertifizierte Unternehmen beraten werden, aber auch jene, die eine Zertifizierung anstreben.
Ziel: Der Bio-Anteil soll auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz erhöht werden.
Förderfähig ist: Die externe Beratung und Schulung von Mitarbeitenden zur Unterstützung des Umstellungsprozesses auf vermehrte Nutzung ökologischer Produkte. Inklusive Honorar und Reisekosten des Beraters nach BRKG. Exklusive Umsatzsteuer, Kosten für Bio-Zertifizierung und Verpflegung von Teilnehmenden bei Schulungsveranstaltungen
Höhe der Zuwendung: Liegt bei 80 Prozent der Beratungskosten.In Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, beträgt der Zuschuss maximal 90 Prozent der Beratungskosten. Die Beratung soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen von Höchstgrenzen als De-minimis-Beihilfe. Die Höhe der Beratungskosten müssen mindestens 1.500€ (netto) und maximal 35.000€ (netto) betragen. Sofern ein Unternehmen mehrere Einrichtungen betreibt, kann die Beratung und Schulung für einzelne Einrichtungen geltend gemacht werden. Die Zuwendung erfolgt nach abgeschlossener Beratung.
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