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28.06.13 –
In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses gab Wirtschaftsminister Möllring die Absicht der Landesregierung zur Erarbeitung eines CCS-Landesgesetz bekannt. Ein Gesetzentwurf solle allerdings erst dann auf den Weg gebracht werden, sobald der erste Antrag zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid gestellt wird.
Dazu Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Das ist ein Teilerfolg unserer Arbeit, denn zusammen mit der LINKEN hatten wir ein Landesgesetz im Parlament vorgeschlagen. Der Schritt der Landesregierung ist durchaus positiv - geht aber nicht weit genug. Denn bis auf Weiteres bleibt die Ungewissheit, inwieweit die unterirdische CO2-Verpressung in den Gebieten Sachsen-Anhalts unzulässig oder vielleicht sogar zulässig sein wird. Damit wird das Ziel von LINKEN und GRÜNEN, die CO2-Verpressung rechtssicher per Landesgesetz auszuschließen, nach hinten geschoben."
Die Ausschusssitzung am 27.6.13 war die erste Beratung nach der im März durchgeführten Anhörung von Expertinnen und Experten zur CCS-Thematik.
Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigten ihre Position gegen die unterirdische Verpressung von Kohlendioxid. Die CDU-Fraktion schwieg zu dieser Frage und gab ihre Haltung zur unterirdischen Endlagerung des Klimagases nicht bekannt.
"Für die grüne Fraktion kann ich sagen, dass wir u.a. aufgrund der hohen Risiken die Endlagerung von CO2 ablehnen - egal, ob als Grund Klimaschutz oder die Erhöhung der Erdöl- oder Erdgasrestmengen angegeben wird. Diese Ablehnung betrifft sowohl prozessbedingte Emissionen als auch solche aus fossilen Kraftwerken und sowohl großtechnische Anwendungen als auch Feldversuche," erläutert Frederking den Standpunkt ihrer Fraktion.
Der Wirtschaftsminister informierte, dass die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keinen CCS-Landesgesetzentwurf - so wie im gemeinsamen Antrag von LINKEN und GRÜNEN gefordert - erarbeiten wolle. Als Grund nannte er, dass es zur Zeit keinen Antrag auf unterirdische CO2-Speicherung gebe und demzufolge kein Landesgesetz erforderlich sei. Man wolle personelle und finanzielle Ressourcen sparen und erst dann ein Gesetz erarbeiten, sobald ein Antrag vorliege.
Frederking: "Solange die Landesregierung den Gesetzentwurf nach hinten schiebt, bleibt für die Menschen die Bedrohung, dass irgendwann doch einmal im Untergrund unter ihren Füßen Kohlendioxid endgelagert wird."
Hintergrund:
Sowohl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst als auch ein Vertreter des Wirtschaftsministerium legten folgende Rechtsauffassung zu §45 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Kohlendioxid-Speicherung dar:
Jeder Antrag auf Speicherung von CO2 wird zurückgestellt, sofern eine Absichtsbekundung des Landes zur Erarbeitung eines Landesgesetzes vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn das Land erst nach Antragstellung die entsprechende Absicht bekundet, einen CCS-Landesgesetzentwurf nach der sogenannten Länderklausel gemäß §2 Abs. 5 KSpG zu erarbeiten und einzubringen. Die verpflichtende Zurückstellung der Entscheidung über Anträge würde also unabhängig davon gelten, ob ein Antrag vor oder nach der Absichtsbekundung der Landesregierung gestellt worden ist.
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