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24.06.13 –
„Der Zubau von Windenergieanlagen wird erschwert. Klimaschutz und Energiewende bleiben auf der Strecke“, so beurteilt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, den Beschluss für die Landesbauordnung. Bei der Landtagssitzung in der vergangenen Woche hatte die Koalition von CDU und SPD die Beibehaltung großer Abstandsfläche bei Windenergieanlagen an neuen Standorten verabschiedet. Nur beim Repowering, dem Ersatz von bestehenden Anlagen an alten Standorten, wird die Tiefe der Abstandsfläche künftig von einmal der Höhe der Windenergieanlage auf 0,4 mal der Höhe (H) reduziert. Frederking: „Das ist eine Scheinlösung, weil Repowering erst frühestens ab 2018 eine Rolle spielen wird.“
„0,4 H hätte sowohl an alten als auch an neuen Windenergiestandorten gelten sollen. So machen es andere Bundesländer und so wurde es im letzten Jahr bei der Bauministerkonferenz einstimmig – mit Zustimmung Sachsen-Anhalts – für die Musterbauordnung empfohlen. Je größer die kreisförmige Abstandsfläche um die Windanlage ist, desto mehr Eigentümerinnen und Eigentümer müssen ihr Einverständnis geben und sich verpflichten, dass in Zukunft auf ihren Flächen nicht mehr gebaut werden darf und diese mit einer sogenannten Baulast belegt werden. Große Abstandsflächen sind somit ein Hindernis bei der Realisierung von Windenergieprojekten“, erklärt die bündnisgrüne Politikerin Frederking.
Wenn die Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff das Abstandsflächenrecht dazu missbraucht, der Windenergie Steine in den Weg zu legen, dann sei das reine Schikane. „Bei Mobilfunkmasten, Silos, Hochhäusern und Fernsehtürmen gelten auch nur 0,4 H. Es gibt also keinen fachlichen Grund, diesen bei der Windenergie zu verweigern“, empört sich Frederking.
„Wer Klimaschutz ernst nehmen will, darf die Erneuerbaren Energien nicht ausbremsen.“
Dorothea Frederking,
energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hintergrund:
Das Abstandsflächenrecht in der Bauordnung hat nichts mit den Entfernungen einer Windanlage zur Wohnbebauung und anderen Gütern zum Schutz vor Lärm und Schattenwurf zu tun. Diese Entfernungen sind bereits über die Regionalen Entwicklungspläne und den Immissionsschutz geregelt, sie betragen 500 oder 1000 Meter und gehen damit weit über die Abstandsflächen hinaus. Frederking: „Wenn die CDU die Abstandsfläche als Grund für die Entfernung zur Bebauung anführt, ist das schlicht und ergreifend falsch.“
Das Abstandsflächenrecht wurde ursprünglich für den eng bebauten Innenbereich geschaffen. Dabei geht es um Belichtung, Belüftung und Besonnung von bewohnten Gebäuden.
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