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10.10.25 –
Videos Landtagsrede am 10.09.2025:
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Dieser Link läuft zum Ende der 8. Legislaturperiode ab!
Reden im Wortlaut zum Nachlesen im Transkript:
Rede 1/2:
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. - Sehr geehrte Abgeordnete! Heute führen wir eine Aktuelle Debatte zur Giftschlammgrube Brüchau. Warum? - Weil aktuell, am 14. August, das LAGB, also das Landesamt für Geologie und Bergwesen, einen Zulassungsbescheid erteilt hat, der der Grubenbetreiberfirma Neptune Energy erlaubt, die Gifte vor Ort zu belassen und rundherum einzupacken.
Gegen diese Einkapslungsvariante formiert sich Widerstand. Denn verabredet war, die Grube auszukoffern und die giftigen Abfälle in geeignete Deponien außerhalb der Grube zu verbringen, nachdem nachgewiesen worden war, dass die Grube undicht war und von ihr Gefahren für die Menschen und für die Umwelt ausgehen.
Es ist nicht richtig, wenn das LAGB mit dem Zulassungsbescheid über eine Einkapslung Tatsachen schafft, die den Verbleib der Abfälle für immer und ewig vor Ort zementieren, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.
(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)
Auch wenn uns Wirtschaftsminister Schulze auf unsere Fragen, die wir als altmärkische Abgeordnete verschiedener Fraktionen gemeinsam gestellt haben, immer geantwortet hat und uns zusammen mit dem LAGB einbezogen hat, als es um die Vorstellung einer neuen Einkapslungstechnik ging, ist es jetzt noch an der Zeit zu überlegen, wie die aktuelle Entwicklung in eine andere Richtung gelenkt werden kann. Die neue Einkapslungsvariante, auf die sich der Zulassungsbescheid bezieht, sieht eine Basisabdichtung zum Untergrund und zur Seite aus mehreren Mineralschichten sowie eine Kunststoffbahn nach oben vor.
In die als Giftschlammgrube Brüchau bezeichnete ehemalige Tongrube in Brüchau bei Kalbe (Milde) in der Altmark wurden von 1972 bis 2012 giftige Abfälle eingelagert, und zwar vor allem aus der Erdgasindustrie, aber auch Pestizide und Galvanikschlämme. Trotz der 18-jährigen Nutzung zu DDR-Zeiten ist die Grube dennoch keine ausschließliche DDR-Altlast; denn nach der Wende wurde dort noch 22 Jahre lang eingelagert. Damit ist für uns klar: Nicht nur die Landesanstalt für Altlastenfreistellung muss für die fachgerechte Entsorgung der Gifte bezahlen, sondern ebenso Neptune Energy.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)
Jahrelang haben diese Firma wie auch die beiden Vorgängerfirmen Engie und Gaz de France sowohl von der Erdgasförderung als auch von einer günstigen Entsorgung profitiert. Es darf nicht sein, dass Gewinne privatisiert und Kosten zur Beseitigung der Schäden sozialisiert und auf die Gesellschaft abgewälzt werden.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
In den Antworten auf eine Kleine Anfrage von mir heißt es, dass der Landesanstalt für Altlastenfreistellung zur Sicherung der Grube Brüchau ein Budget von 18,75 Millionen € zur Verfügung stehe. Das Unternehmen Neptune müsse nichts bezahlen, weil es die auf einen Höchstbetrag begrenzte Eigenbeteiligung bereits gezahlt habe. Nun ist allerdings in der Zeitung zu lesen, dass die Landesanstalt für die Einkapselung 26 Millionen € und Neptune ca. 6 Millionen € bezahlen werden.
Diese unterschiedlichen Aussagen zeigen, dass Bewegung in der Finanzierungsfrage ist. Es gibt Verhandlungsspielräume. Es ist nichts in Stein gemeißelt. Wir fordern deshalb, Neptune angemessen an der Finanzierung einer endgültigen Schließungsvariante zu beteiligen, bei der die Gifte dauerhaft in geeignete Deponien außerhalb der Grube gebracht werden,
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Hendrik Lange, Die Linke)
so wie es mit dem Landtagsbeschluss bereits im Jahr 2020 einstimmig beschlossen wurde.
Damals stand das LAGB an unserer Seite und ordnete gegenüber der Betreiberfirma die Vorlage eines Betriebsplans zur Auskofferung an. Doch dann kam die Wendung. Auf einmal hieß es, für 27 000 t radioaktiv belastete, quecksilberhaltige gebe es keinen Entsorgungsweg.
Aber das hat sich inzwischen geändert. Es gibt einen Entsorgungsweg. Die Firma econ industries services GmbH aus Starnberg in Bayern baut und betreibt Anlagen zur Aufbereitung von Quecksilberschlämmen. Sie hat unter anderem in einem Webinar am 1. August 2025 plausibel anhand ihrer eigenen Umsetzungserfahrungen dargelegt, dass Quecksilber verdampft und anschließend in stabiles, endlagerfähiges Quecksilbersulfid umgewandelt werden kann. Damit wird eine gefahrlose Lagerung in Deponien, wie z. B. in der GSES-Untertagedeponie im thüringischen Sondershausen, möglich.
Über dieses Verfahren wurde auch bereits bei der öffentlichen Veranstaltung des LAGB am 2. Juli 2025 in Salzwedel informiert. Hierbei versprachen sowohl das LAGB als auch Neptune Energy, diesen Entsorgungsweg zu prüfen. Doch beide sind eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, ob sie eine ernsthafte Prüfung dieser Technikvariante vorgenommen haben und was ihre Prüfung ergeben hat. Damit verspielen sie leider Vertrauen bei den betroffenen Menschen und auch bei uns Politikerinnen und Politikern.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Eva von Angern, Die Linke)
Ebenso wenig ist es vertrauenswürdig, dass Neptune das Angebot der Firma econ zur Aufbereitung und Behandlung von Quecksilberabfällen unterschlägt, das econ bereits im Rahmen der Ausschreibung zur Entsorgung abgegeben hatte.
In diesem Zusammenhang ist auch das Verhalten des LAGB kritisch zu betrachten. Es äußerte ohne Begründung in der Zeitung, dass das Verfahren der Firma econ nicht geeignet sei. Econ hat daraufhin gegenüber dem LAGB eine Richtigstellung verlangt. Doch bis heute ist uns dazu keine Reaktion bekannt.
Die Einkapselungsvariante hat gravierende Lücken. Wenn schon im Betriebsplan davon die Rede ist, dass die Plastebahn zur Abdeckung nach oben nicht länger als 100 Jahre hält,
(Hendrik Lange, Die Linke: Ja!)
ist von umfangreichen Nacharbeiten in der Zukunft auszugehen. Wer kann diese dann ausführen und wer bezahlt sie? Das alles sind offene Fragen.
Weiterhin werden die Vorgaben der EU-Quecksilber-Verordnung nicht eingehalten. Diese sieht vor, dass Quecksilber chemisch umgewandelt werden muss, um es endlagerfähig zu machen. Genau das ist mit dem von mir beschriebenen Sulfidisierungsverfahren der Firma econ gegeben.
Dagegen sieht Neptune als Betreiberfirma lediglich eine Verfestigung des Quecksilbers mit Zement vor. Dieses Verfahren ist deshalb ungeeignet, weil es die Oberfläche des Quecksilbers noch einmal vergrößert und die gefährliche Ausgasung noch befördert.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Das Ignorieren der EU-Quecksilber-Verordnung ist auch Gegenstand der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen den Zulassungsbescheid des Landesbergamtes, die gestern per Pressemitteilung angekündigt wurde. Der Altmarkkreis Salzwedel wird diese Klage unterstützen. Es gibt einen einstimmigen Kreistagsbeschluss. Auch die Stadt Kalbe (Milde) hat ihre Unterstützung signalisiert.
Ein Mitglied der Bürgerinitiative hat Anzeige wegen Verletzung der EU-Quecksilber-Verordnung gestellt. Das alles sind starke Zeichen für die Menschen und für die Umwelt, dass sich bei der unendlichen und unsäglichen Geschichte der Giftschlammgrube bei Brüchau mit ihren Lücken, Widersprüchen und Unstimmigkeiten noch etwas drehen wird. Die Klage bietet nun die Chance, die Zulassung erneut zu prüfen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Hendrik Lange, Die Linke)
Die Einkapselungsvariante, der sogenannte B-Plan, ist nur deshalb zustande gekommen, weil er auf einer falschen Annahme beruhte, nämlich auf dem angeblich fehlenden Entsorgungsweg für bestimmte Abfälle. Inzwischen wissen wir, dass es diese Entsorgungsmöglichkeiten für alle Gifte gibt. Diese müssen genutzt werden, um den Weg für eine vollständige Auskofferung freizumachen. Wir erwarten, dass die Gifte sachgerecht und rechtskonform endgelagert werden. Die EU-Quecksilber-Verordnung muss eingehalten werden.
Im Jahr 2015 haben wir als grüne Landtagsfraktion das Problem der Giftschlammgrube auf die politische Landesagenda geholt. All die Jahre haben wir zusammen mit den Menschen vor Ort, mit den Kommunen und mit der Bürgerinitiative auf eine sichere Entsorgung der hochgiftigen Abfälle gedrängt. Ziel dieser Aktuellen Debatte
Vizepräsident Wulf Gallert:
… ist jetzt, Frau Frederking,
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Genau.
Vizepräsident Wulf Gallert:
ganz schnell zum Ende zu kommen.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Genau. - Ziel dieser Aktuellen Debatte ist, das weiterhin zu tun. Aufgeben ist keine Option. Wenn die vollständige Auskofferung und Endlagerung technisch möglich sind, dann verlangen wir, dass diese Variante ernsthaft geprüft -
Vizepräsident Wulf Gallert:
Frau Frederking, ich meinte das ernst.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
genau - und bei einem positiven Ergebnis auch umgesetzt wird. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Rede 2/2
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich würde zu Beginn gern etwas zu der Finanzierung sagen. Herr Minister hat ausgeführt, es gibt klare Regeln. Diese kann ich zumindest nicht erkennen. Im Jahr 2015 heißt es in einer Antwort auf meine Kleine Anfrage, dass die Maßnahmen zur Stilllegung im Rahmen des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahrens zu 90 % vom Land im Rahmen der Altlastenfreistellung für das Unternehmen und zu 10 % vom Unternehmen getragen werden. 90/10 hieß es damals.
Später - ich habe vorhin die Kleine Anfrage vom letzten Jahr zitiert - heißt es, Neptune muss gar nichts bezahlen. Jetzt, wiederum ein Jahr später heißt es, Neptune wird 6 Millionen € bezahlen. Was ich damit sagen will, ist: Es wird ein Regelwerk geben, aber es gibt Verhandlungsspielräume, und wir wollen, dass diese Verhandlungsspielräume genutzt werden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Herr Minister, Ihre Einlassung, dass es keine Entsorgungswege für bestimmte Abfälle gebe, überzeugt nicht. Als Hinderungsgrund führten Sie aus, dass es keine Konditionierungsanlage vor Ort gibt. Dort steht keine Anlage. Ja, das ist richtig, diese Anlage gibt es nicht - noch nicht. Der Aufbau einer solchen Anlage dauert zehn Monate und gehört zu diesem gesamten Verfahren, also zum Konditionierungsverfahren, und ist ein Teilschritt hin zu einer endgültigen Endlagerung.
Das gilt im Übrigen auch für die Einkapselungsvariante.
(Hendrik Lange, Die Linke: Richtig!)
Auch dafür ist die Installation einer Anlage erforderlich. Uns wurde mehrfach dargestellt, auch im Wirtschaftsausschuss, dass die Abfälle herausgeholt und bearbeitet werden und dann wieder zurückgehen. Während dieser Bearbeitung wird auch die Basisabdichtung realisiert; anders geht es ja nicht.
Wir bleiben deshalb dabei, dass die von Econ angebotene Möglichkeit der Abtrennung und der chemischen Umwandlung von Quecksilber geprüft und getestet wird und der Beweis angetreten werden kann, dass die Quecksilberabreicherung im erforderlichen Umfang funktioniert. Nur damit kann der Weg für eine vollständige Auskofferung freigemacht werden. Es geht um nichts anderes als um eine gesunde Umwelt und Nachhaltigkeit für die Altmark. - Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Warten Sie einmal, Frau Frederking. Kollege Lange hat eine Frage.
Hendrik Lange (Die Linke):
Frau Frederking, Sie haben noch einmal die Frage der Konditionierung und der Anlage angesprochen. Wir haben auch über die Quecksilber-Verordnung geredet. Man geht davon aus, dass in dem Fall, in dem Quecksilber dauerhaft als Abfall abgelagert werden soll, ebenfalls eine solche Konditionierung notwendig ist und dass wahrscheinlich die Anlage von der Firma, die Sie genannt haben, dafür zuständig ist, Quecksilber zukünftig unter Tage einzulagern.
Gehen wir davon aus, dass die Verordnung gilt, muss also ein solches Verfahren auch für eine Übertage-Einlagerung - es ist ja dann keine Deponie; wir wissen, wovon wir reden - angewendet werden. Gehen Sie also davon aus, dass eine solche Anlage zur Abreicherung von Quecksilber auch in Brüchau notwendig ist und man lieber heute als morgen testen sollte, ob das Verfahren in Brüchau auch tatsächlich erfolgreich angewendet werden kann, egal ob ausgekoffert wird und es dann weggebracht wird, oder eben die Einkapselungsvariante weiterhin in Augenschein genommen wird?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können antworten.
Dorothea Frederking (GRÜNE):
Ich habe das Wort Konditionierung als Oberbegriff genommen für jegliche Form von Behandlung der Abfälle - Abtrennung oder chemische Umwandlung; es gibt verschiedene Möglichkeiten. Auch bei der Einkapselungsvariante ist vorgesehen, das Quecksilber herauszuholen, abzutrennen, mit Zement zu vermischen und wieder einzulagern. Das genügt aber nicht laut der EU-Quecksilber-Verordnung, so wie wir sie verstehen. Wir verstehen, dass Quecksilber in einen endlagerfähigen Zustand gebracht werden muss, damit das Quecksilber nicht mehr ausgasen kann, und das geht nur durch eine chemische Umwandlung.
Um auf Ihre Frage zu antworten: Eine Konditionierungsanlage ist in jedem Fall erforderlich. In jedem Fall muss dort etwas aufgebaut werden.
Darüber hinaus bezog sich Ihre Frage auf eine Lagerung von Quecksilber unter Tage oder über Tage. Wir lesen die Verordnung so, dass sie auch für Brüchau gilt. Das ist ja der Kritikpunkt: Die Einkapselung sieht die erforderliche chemische Umwandlung nicht vor und deshalb genügt sie aus unserer Sicht nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Dorothea Frederking, MdL Alle Tage (Montag-Freitag): Tel.: 03931 - 5896 330 Zudem Mittwochs 9-12 Uhr, Freitags 9-17 Uhr Bürozeiten Auch Termine vor Ort möglich.* Zudem Kommunikation über Signal und co. – in Abstimmung mit Gregor Laukert. *Außentermine vorbehalten Kontaktieren Sie uns gern um einen Termin zu vereinbaren. |
Dorothea Frederking, MdL Alle Tage (Montag-Freitag): Tel.: 03931 - 5896 330 Zudem Mittwochs 9-12 Uhr, Freitags 9-17 Uhr Bürozeiten Auch Termine vor Ort möglich.* Zudem Kommunikation über Signal und co. – in Abstimmung mit Gregor Laukert. *Außentermine vorbehalten Kontaktieren Sie uns gern um einen Termin zu vereinbaren. |
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