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Mit Mieterstrom sofort mehr Solarenergie für Sachsen-Anhalt möglich

Wie kann das bisher zu wenig genutzte Potenzial von Dachflächen mehr Aufmerksamkeit bekommen? Das war die zentrale Frage bei dem Webinar am 22.2.21 „Mehr Mieterstrom für Sachsen-Anhalt“ von Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Mieterstrom“ ist ein Fördertatbestand bzw. eine Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Strom, der durch eine Solaranlage auf dem Dach des Hauses produziert und preisgünstig an die Mieterinnen und Mieter dieses Hauses ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verkauft wird. Mieterstrom hat mit dem Wegfall der Stromsteuer, Netzentgelte und weiteren Abgaben den Vorteil, dass er sowohl für Projektierer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Mietparteien wirtschaftlich attraktiv ist.

26.03.21 –

Wie kann das bisher zu wenig genutzte Potenzial von Dachflächen mehr Aufmerksamkeit bekommen? Das war die zentrale Frage bei dem Webinar am 22.2.21 „Mehr Mieterstrom für Sachsen-Anhalt“ von Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Mieterstrom“ ist ein Fördertatbestand bzw. eine Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Strom, der durch eine Solaranlage auf dem Dach des Hauses produziert und preisgünstig an die Mieterinnen und Mieter dieses Hauses ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verkauft wird. Mieterstrom hat mit dem Wegfall der Stromsteuer, Netzentgelte und weiteren Abgaben den Vorteil, dass er sowohl für Projektierer, Vermieterinnen und Vermieter sowie Mietparteien wirtschaftlich attraktiv ist.

Weltweite Klimaneutralität bis spätestens zum Jahr 2035

Um das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimavertrags einzuhalten, muss auch Sachsen-Anhalt bis spätestens zum Jahr 2035 klimaneutral werden. Dieses Ziel und damit die Energiewende sind aber nur zu schaffen, wenn in Summe der Solar- und Windstrom rund viermal mehr wird als heute, machte Dorothea Frederking, zum Beginn des Webinars klar. Sie führte aus, dass nach den Berechnungen der Grünen deutschlandweit ein jährlicher Ausbau von 10-12 Gigawatt (GW) installierte Leistung an Photovoltaik auf Freiflächen sowie auf und an Gebäuden erforderlich sei; ab Mitte der 20er-Jahre sogar 18-20 GW. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 gab es bundesweit einen Zubau von 4,9 GW – davon in Sachsen-Anhalt von 0,3 GW. Für den weiteren Zubau sind geeignete Flächen erforderlich. Dächer eignen sich wunderbar für Photovoltaik-Anlagen, die auch für Mieterstrom-Projekte genutzt werden können.

Mieterstrom lohnt ab 15 Wohneinheiten und wirkt wie eine Strompreisbremse

Der Ökostrom- und Ökogasanbieter „Polarstern“ hat viel Erfahrungen mit Mieterstrom, – sei es als Projektierer, Eigentümer oder Betreiber von Mieterstrom-Anlagen. In ihrem Vortrag stellte Teresa Otto, die im Bereich „Dezentrale Energielösungen“ arbeitet, die Rahmenbedingungen für Mieterstrom vor. Auch die unterschiedlichsten Möglichkeiten für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie für Wohnungsgesellschaften zeigte sie auf. So ist ein solches Projekt in Immobilien ab ca. 15 Wohneinheiten fast immer wirtschaftlich; im konkreten Einzelfall kann Mieterstrom auch bei weniger Wohnungen wirtschaftlich sein. Ein Mieterstromtarif wird heute z.T. angeboten für 20 Cent/Kilowattstunde und liegt oft 10 bis 20 Prozent niedriger als der Grundversorgungstarif des örtlichen Energieversorgers. Die Mieter*innen können von der Energiewende profitieren, auch wenn sie kein eigenes Hausdach im Eigentum haben. Mieterstrom wirkt wie eine Strompreisbremse.

Ein weiteres Ziel des Unternehmens ist eine Sektorenkopplung mit den Bereichen Wärme und Mobilität. Die Wärmeversorgung wird in den neuen Projekten häufig durch eine Wärmepumpe gewährleistet. Außerdem spricht sich „Polarstern“ dafür aus, dass bei jedem Neubau eine Ladesäule für E-Mobilität eingerichtet wird, die mit PV-Strom vom Dach gespeist wird.

Otto sprach sich für mehr regionale Förderungen von Mieterstrom-Projekten aus, wie es zum Beispiel bereits in München gemacht wird. Auch notwendig seien eine PV-Pflicht im Neubau und eine Entbürokratisierung des Mieterstromvertrags. Außerdem sollten technisch getrennte Anlagen nicht zusammengefasst werden, damit die Förderung, die von der Größe der Anlage abhängig ist, nicht sinkt oder gar komplett wegfällt.

Großes Potenzial für Mieterstrom bei Wohnungsgenossenschaften und – gesellschaften

Ronald Meißner vom Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt stellte in seinem Input vor, dass die 190 Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften insgesamt 330 000 Wohnungen verwalten. In den vergangenen Jahren wurden energetisch wirksame Investitionen in Milliardenhöhe getätigt. Die Genossenschaften streben Kooperationen mit Stadtwerken an, um mit ihnen Mieterstrom-Projekte zu realisieren. Er begrüßte den ganzheitlichen Ansatz von Erzeugung und Verbrauch an einem Ort. Er forderte, dass geklärt werden müsse, dass PV-Erträge für Genossenschaften steuerlich unschädlich sind. Denn heute verlieren Wohnungsgenossenschaften ihre Gewerbesteuerbegünstigung, wenn sie selbst Anlagen betreiben.

Kosten der Netznutzung solidarisch tragen

Thomas Pietsch vom Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt gab zu bedenken, dass der wirtschaftliche Vorteil von Mieterstrom-Projekten von denjenigen bezahlt wird, die weiterhin Netznutzungsentgelte bezahlen müssen. Diese Sorge wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Webinar-Chat mit Lösungsansätzen beraten. Ein solidarischer Ansatz sei, die Netznutzung über die Anschlussleistung an das öffentliche Netz – statt wie heute pro Kilowattstunde Energie – von allen bezahlen zu lassen. Zudem werde in Zukunft viel mehr Strom für Wärme- und Mobilitätsanwendungen durch die Netze fließen, sodass diese dadurch auskömmlich finanziert werden und Direktlieferungen über Hausstromleitungen gar nicht ins Gewicht fallen können.

Schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien erforderlich – Mieterstrom ist ein Baustein

Die Notwendigkeit eines schnelleren Ausbaus der erneuerbaren Energien war in der anschließenden Diskussion Konsens. Es gab die Tendenz, dass Genossenschaften weniger auf Drittanbieter setzen sollten und mehr Projekte in Eigenregie realisieren. Außerdem wurde diskutiert, ob das Strommarktdesign flexible Tarife für Privatpersonen ermöglichen sollte, um Anreize für netzdienliches Verbrauchsverhalten und Investitionen in Speicher zu geben.

Frederking fasste am Ende zusammen, dass bereits heute Mieterstrom-Projekte wirtschaftlich realisierbar sind, erst recht mit dem neuen EEG 2021. Deshalb müsse für diese gute Möglichkeit als Beitrag zur Energiewende mehr geworben werden. Es müsse von der politischen Seite noch Anpassungen geben, damit Mieterstrom-Projekte auf gewerblich genutzte Gebäude erweitert werden können, um den Ausbau der Solarenergie zu erhöhen.

Entscheidend ist, dass Mieterstrom schon heute ein guter Baustein für preisgünstige erneuerbare Energie ist. Dieser Weg wird von vielen eingeschlagen und er wird dem Ausbau der Photovoltaik mehr Schwung verleihen.

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