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25.09.16 –
Durch Repowering werden alte durch moderne, leistungsfähigere und ertragsstärkere Windenergieanlagen ersetzt. Sobald die Rahmenbedingungen das Repowering gut ermöglichen, gibt es für Betreiber von Altanlagen einen Anreiz, diese abzubauen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn durch den Abbau von Altanlagen das Orts- und Landschaftsbild verbessert wird. Aus diesem Grund gibt es auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt in der kommenden Woche den Antrag „Repowering von Windkraftanlagen erleichtern“.
„Windenergie ist die tragende Säule der Energiewende. Der Windstrom in Sachsen-Anhalt beträgt bereits mehr als 30 Prozent an der gesamten Bruttostromerzeugung. Doch diese Windstromerzeugung reicht noch nicht aus, um eine klimaneutrale Energieversorgung sektorübergreifend in den Energiebereichen Strom, Wärme und Verkehr sicherzustellen. Selbst in Sachsen-Anhalt müssen deshalb noch mehr Kilowattstunden durch Windanlagen erzeugt werden – wobei die Zahl der Anlagen kaum erhöht werden muss, wenn verstärkt Repowering erfolgt. Allerdings wird dann mehr Fläche in Anspruch genommen, weil höhere Anlagen einen größeren Abstand zueinander erfordern. Diese ,Zwischenräume‘ sind nicht verloren, denn dort wird Landwirtschaft betrieben“, sagt die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Dorothea Frederking.
Repowering wirkt sich besonders positiv bei sensiblen Altstandorten aus, an denen es bisher durch die Windenergieanlagen zu erheblichen Beeinträchtigungen gekommen ist.
„Um Mensch, Natur und Landschaftsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, sollen Windenergieanlagen räumlich gesteuert und in den ausgewiesenen Gebieten konzentriert werden“, fordert Frederking. „Das im Jahr 2015 in Kraft getretene Landesentwicklungsgesetz bietet die Möglichkeit, Gebiete zur Nutzung der Windenergie auszuweisen, die ausschließlich dem Repowering vorbehalten sind.“
Nun muss ermittelt werden, inwieweit neue Windnutzungsgebiete ausgewiesen werden müssen. Darüber hinaus sollen Einzelwindanlagen, die sich heute außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten befinden, einfacher repowert werden können. Die derzeitige, gesetzliche Vorgabe soll gelockert werden, indem Betreiber von bestehenden Einzelwindanlagen, die heute außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten stehen, im Verhältnis eins zu eins – statt wie derzeit gesetzlich vorgegeben zwei zu eins – repowern können.
Hintergrund:
Seit Ende des Jahres 2015 stehen in Sachsen-Anhalt 2.700 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 4.600 Megawatt.
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