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23.11.16 –
Im Streit um die Breite und Beschaffenheit von Kastenständen, in denen Sauen üblicherweise vier Wochen nach der Besamung nahezu bewegungslos gehalten werden, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Das BVerwG gab bekannt, die Beschwerde der zur ehemaligen Straathof-Holding gehörende DEMVA GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision des Kastenstandsurteil des Magdeburger Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zurückgewiesen zu haben. Damit bestätigt das Bundesgericht das OVG-Urteil aus Sachsen-Anhalt vom November 2015 und entscheidet abschließend, dass die Verfügungen des Landkreises Jerichower Land rechtskräftig und bundesweit gültig sind. Der Landkreis hatte angeordnet, dass Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass die Sauen in Seitenlage die Beine ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken können müssen, ohne sich mit einem Schwein im benachbarten Kastenstand berühren zu müssen.
Dazu äußert sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Der Beschluss des BVerwG ist ein weiterer Meilenstein für mehr Tierschutz und bei der Umkehr in der industriellen Tierhaltung. Hiermit ist eine abschließende und letztinstanzliche Entscheidung zur Beschaffung von Kastenständen getroffen worden, die bundesweit gilt und im positiven Sinn wegweisend ist. Der Fall DEMVA aus dem Jerichower Land ist zu einem bundesweiten Präzedenzfall für mehr Tierwohl geworden. Durch die richtungsweisenden Entwicklungen aus dem Jerichower Land wird sich zukünftig in den deutschen Ställen viel ändern, weil die Tiere mehr Platz bekommen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass Tierhalter die Veränderungserfordernisse zum Anlass nehmen, nun ganz auf Kastenstände zu verzichten."
„Mit der bundesweiten Gültigkeit sind die Bedingungen nun für alle gleich und es gibt keine Wettbewerbsverzerrungen mehr. Wir brauchen aber auch europaweit einheitliche Regelungen. Aber egal wie breit Kastenstände sind, sie sind nicht tierschutzgerecht, weil die Tiere in dieser Einzelhaltung nicht ihre arteigenen Verhaltensweisen ausleben können. Wir Grünen setzen uns deshalb für eine grundsätzliche Abschaffung von Kastenständen ein. Die Kastenstandsentscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung – er reicht aber nicht, damit Tiere wie fühlende Mitgeschöpfe behandelt werden."
„Mit der Rechtssprechung ist klargestellt, dass die Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung im Wortsinn und ohne Interpretationsspielräume umgesetzt werden muss. Alle sind nun gefordert sicherzustellen, dass jede Sau liegend in Seitenlage ihre Beine ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken kann. Mit dieser Rechtssprechung haben Veterinärämter und ihre Aufsichtsbehörden und auch Staatsanwaltschaften und Strafgerichte keine Ausrede und Entschuldigung mehr, nicht im Sinne der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tätig zu werden.“
Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine PM herausgegeben, nach der das Urteil des OVG Magdeburg zur Breite der Kastenstände bestätigt wird: www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php
Die Gerichte haben mit ihren Entscheidungen klargestellt, dass allein die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, TierSchNutztV, für die Beurteilung der notwendigen Breite von Kastenständen maßgebend ist und zwar im wortwörtlichen Sinn. Dabei sei es nicht erforderlich, konkrete Mindestbreiten in Zentimeter vorzuschreiben, vielmehr seien mehrere Möglichkeiten der Gestaltung möglich. Die Verordnung ist eindeutig, denn nach Paragraph 24 Absatz 4 Nummer 2 der TierSchNutztV muss der Kastenstand so beschaffen sein, dass jede Sau im Liegen ihren Kopf und ihre Beine ungehindert ausstrecken kann. Und genau das ist heute in der Praxis vielfach nicht gewährleistet.
Heutzutage liegen die Sauen in den großen, industrielle Tierhaltungsbetrieben oft wochenlang in engen Metallkäfigen eingequetscht und können sich im Extremfall im Liegen nicht einmal zur Seite legen, geschweige denn, ihre Beine ausstrecken. So wurde vor Jahren in Straathoffs Gladauer Anlage bei einer amtlichen Kontrolle eine Sau mit 1,05 Meter Körperhöhe in einem Kastenstand vorgefunden, welcher nur 48 Zentimeter breit war. Tierquälerei pur. Es kommt zu Schäden am Bewegungsapparat und durch den zwangsläufigen Kontakt mit den Gitterstäben zu Hautverletzungen und schmerzhaften Entzündungen. Besonders durch die qualvolle Enge erfahren die Sauen Schmerzen, Leiden und Schäden. Dieser Missstand ist heute leider noch in vielen großen Schweinehaltungen gängige Praxis und muss spätestens jetzt umgehend bundesweit beendet werden.
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