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22.08.16 –
Zum am Donnerstag (25.08.2016) in der ARD in der Sendung Kontraste ausgestrahlten Bericht „Massentierhaltung im ‚Schweinehochhaus‘: Amtlich verordnete Tierquälerei?“ hat das Deutsche Tierschutzbüro aktuelles Bildmaterial aus dem Schweinehochhaus in Maasdorf im Landkreis Anhalt-Bitterfeld der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bilder zeigen unhaltbare hygienische Zustände und unzureichende Kastenstände, in denen die Sauen in Seitenlage nicht einmal ihre Beine ausstrecken können. Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion GRÜNE äußert sich:
„Es ist fraglich, warum die Missstände nicht von der zuständigen Veterinärbehörde festgestellt wurden. Spätestens seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vom November 2015 muss jeder Behörde klar sein, dass die Tiere im Liegen ihre Gliedmaßen ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken können müssen.“
„Dieser Fall zeigt ein weiteres Mal die Notwendigkeit, dass wenigstens die derzeit bestehenden rechtlichen Mindestanforderungen vollumfänglich umgesetzt werden müssen. Tierquälerei in Ställen muss endlich beendet werden.“
"Darüber hinaus müssen Kastenstände perspektivisch ganz abgeschafft werden. Denn sie sind nicht tiergerecht, weil sich die Tiere weder artgerecht bewegen noch ihr Sozialverhalten ausleben können. Die Abschaffung fordert auch das Deutsche Tierschutzbüro. Bislang ist es legal, dass Sauen 4 Wochen in Kastenständen gehalten werden – in Summe circa 5 Monate pro Jahr in Einzelhaltung. Diese Praxis muss beendet werden. Daher ist es ist gut, dass die grün-mitregierten Bundesländer vorschlagen, die Sauenhaltung in Anlehnung an die Regelungen von Dänemark zu gestalten. Besonders freut mich an diesem Vorstoß zur Verbesserung der Tierhaltung, dass das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt unter der Leitung der grünen Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert, daran beteiligt ist.“
Hintergrund:
In Dänemark ist für alle Ställe, die ab dem 01.01.2015 gebaut wurden, die Haltung von Sauen in Kastenständen untersagt und nur noch im Ausnahmefall bis zu maximal 3 Tagen möglich. Zur Planungs- und Investitionssicherheit gibt es dort für Bestandsanlagen Übergangsfristen zum Umbau.
Mehr Infos zum Schweinehochhaus beim Deutschen Tierschutzbüro unter https://www.tierschutzbuero.de/schweinehochhaus-schliessen/
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