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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

Schweinhaltung in Gladau – Genthin kann Erweiterung verhindern

Niemand ist glücklich mit den Machenschaften der Straathof Holding. Eine lange Liste von wiederholten Verstößen gegen Baurecht und Tierschutzrecht kommt bei den fünf Schweinehaltungsanlagen der Straathof Holdung in Sachsen-Anhalt zusammen. Für Dorothea Frederking, landwirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lutz Nitz, bündnisgrüner Stadtrat in Genthin ein Grund, alle Hebel gegen die Erweiterung der Adrian Straathofs Schweinezuchtanlage in Genthins Ortschaft Gladau in Bewegung zu setzen. Sie wollen die neuen rechtlichen Möglichkeiten des geänderten § 35 im Baugesetzbuch nutzen und die Genehmigung von 11.221 auf über 52.889 Tierplätze verhindern. (Quelle Tierplatzzahlen: Genehmigungsverfahren - Tierhaltungsanlagen LVwA) Durch die Antworten der Landesregierung auf mehrere Kleine Anfragen und ihre Auskünfte im Landwirtschaftsausschuss des Landtages am 15. Mai zeigt sich für Dorothea Frederking ein erschreckendes Bild in den Schweinehaltungsanlagen von Straathof: „Abweichende Bauausführungen, bauliche Mängel, mangelhafte tierärztliche Betreuung, fehlende Ohrmarken, Überbelegung, zu wenig Licht und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere, unzureichende Gruppenhaltung von tragenden Sauen und fehlende wasserrechtliche Erlaubnissen. Die Akten häufen sich.“

22.05.13 – von MF –

Niemand ist glücklich mit den Machenschaften der Straathof Holding. Eine lange Liste von wiederholten Verstößen gegen Baurecht und Tierschutzrecht kommt bei den fünf Schweinehaltungsanlagen der Straathof Holdung in Sachsen-Anhalt zusammen. Für Dorothea Frederking, landwirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lutz Nitz, bündnisgrüner Stadtrat in Genthin ein Grund, alle Hebel gegen die Erweiterung der Adrian Straathofs Schweinezuchtanlage in Genthins Ortschaft Gladau in Bewegung zu setzen. Sie wollen die neuen rechtlichen Möglichkeiten des geänderten § 35 im Baugesetzbuch nutzen und die Genehmigung von 11.221 auf über 52.889 Tierplätze verhindern. (Quelle Tierplatzzahlen: Genehmigungsverfahren - Tierhaltungsanlagen LVwA)

Durch die Antworten der Landesregierung auf mehrere Kleine Anfragen und ihre Auskünfte im Landwirtschaftsausschuss des Landtages am 15. Mai zeigt sich für Dorothea Frederking ein erschreckendes Bild in den Schweinehaltungsanlagen von Straathof: „Abweichende Bauausführungen, bauliche Mängel, mangelhafte tierärztliche Betreuung, fehlende Ohrmarken, Überbelegung, zu wenig Licht und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere, unzureichende Gruppenhaltung von tragenden Sauen und fehlende wasserrechtliche Erlaubnissen. Die Akten häufen sich.“

„Die Menschen sind zu Recht aufgebracht und wütend.“

„Wir müssen festhalten: Straathof ist unseriös und unzuverlässig. Die Menschen sind zu Recht aufgebracht und wütend. Einem solchen Betreiber muss das Handwerk gelegt werden“, fordert Frederking. Sie erläutert: „Erstmals bekommt die Stadt Genthin nun die Möglichkeit seine Erweiterungspläne zu durchkreuzen. Mit der Novellierung des Baugesetzbuches haben betroffene Städte und Gemeinden nun ein wirksames Instrument, um die Steuerung von Intensivtierhaltungsanlagen in die Hand zu nehmen. Von diesem neuen Recht sollte die Stadt Genthin mit ihrer Ortschaft Gladau unbedingt Gebrauch machen."

Nitz: „Haben völlig neue Ausgangslage“

In dieser und der nächsten Woche beschäftigen sich der Gladauer Ortschaftsrat, die Ausschüsse und der Stadtrat von Genthin mit der von Straathof beantragten Erweiterung der Schweinehaltungsanlage auf 52.889 Tierplätze und dem Errichten einer Biogasanlage. Dazu erklärt Lutz Nitz: „Ich werde dafür plädieren, dass jetzt noch kein Beschluss zu diesen Erweiterungsplänen gefasst wird. Es ist erforderlich und ratsam, dass sich die Räte und die Verwaltung mit der neuen Rechtslage des § 35 Baugesetzbuch befassen. Durch die neuen Möglichkeiten ergibt sich eine völlig neue Ausgangslage, weil gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nicht mehr privilegiert sind.“

Nitz betont, dass die Stadt mit der neuen Rechtslage noch gar nicht konfrontiert war: „Es gibt noch kein in der Praxis erprobtes Genehmigungsprozedere nach der im April erfolgten Novellierung des Baugesetzbuches.“ Deshalb sei es für alle Beteiligten - auch für das Landesverwaltungsamt – sinnvoll „nichts übers Knie zu brechen, was nachher möglicherweise nicht rechtssicher wäre“. Die Bündnisgrünen hoffen, dass die Stadträte diesen Argumenten gut folgen können.

Hintergrund:

Nach der Novellierung des §35 des Baugesetzbuches sind gewerbliche Tierhaltungsanlagen nicht mehr im Außenbereich privilegiert.Bei den Schwellenwerten von 1.500 Mastschweinen, 560 Sauen und 4.500 Ferkel in der getrennten Intensivaufzucht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes (B-Plan) notwendig. Wird kein B-Plan gemacht, kann eine Tierhaltungsanlage nicht genehmigt werden. Dies gilt für den Neubau von Anlagen, sowie Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Anlagen.

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