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23.09.13 –
MdL Frederking: „Ohne B-Plan ist die Schweinemastanlage vom Tisch“
ALTMARK. Im Ortsteil Cobbel der Stadt Tangerhütte hat der holländische Schweinezüchter Van Gennip seine alten Pläne zur Errichtung einer Tierfabrik zur Schweinezucht wieder aus der Schublade geholt. Konkret geht es im Neuantrag vom 05.06.2013 um 31.392 Tierplätze zur Schweinezucht mit 11.232 Ferkeln und 20.160 Mastschweinen. Aufgefallen waren die Pläne kürzlich durch das Büro der altmärkischen Landtagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dorothea Frederking, das daraufhin die Mitglieder der örtlichen „Bürgerinitiative Kontra Schweinemast Cobbel-Mahlwinkel“ informierte. „Bei der regelmäßigen Auswertung der öffentlichen Liste vom Landesverwaltungsamt fiel der Antrag von Van Gennnip auf. Nach Info vom Tangerhütter Bauamtsleiter Erich Gruber liegt der Antrag seit dem 28. Juni auch im Tangerhütter Bauamt vor. Bereits vor einigen Jahren hat der Protest der Bürgerinnen und Bürger gezeigt, dass eine Mega-Schweinemastanlage vor Ort keine Akzeptanz findet“, erklärt Frederking.
Vor der Gemeindegebietsreform war Cobbel als selbständige Gemeinde zuständig und hatte das Projekt abgelehnt. Nun ist es die neue Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte. „Den Menschen in Cobbel und den Nachbarorten, die bereits früher den Plänen von Van Gennip eine klare Absage erteilten, ist zu wünschen, dass die Einheitsgemeinde Tangerhütte den früheren Beschlüssen des Cobbeler Gemeinderates folgt. Die Stadt Tangerhütte sollte die Menschen frühzeitig einbeziehen und Informationsveranstaltungen organisieren. Es dürfen keine Entscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden. Die Positionierung zu den Plänen des holländischen Investors sollte die Stadt mit der örtlichen Bevölkerung treffen. Tierhaltung ist ein hochbrisantes Thema. Es gibt eine breite gesellschaftliche Bewegung, die mehr Tierschutz, mehr Umweltschutz und mehr Gesundheitsschutz fordert. Dabei sollen die vielen heimischen Landwirtinnen und Landwirte, die das bereits umsetzen, nicht in Misskredit gebracht werden“, fügt Frederking als Mitglied im Agrarausschuss des Landtags hinzu.
Frederking: „Ohne B-Plan ist die Schweinemastanlage vom Tisch“
Seit April 2013 gibt es eine neue gesetzliche Regelung: Nach § 35 Baugesetzbuch ist die Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich abgeschafft, wenn sie als gewerblich eingestuft werden. Dies bedeutet, dass zur Genehmigung ein Bebauungsplan (B-Plan = verbindlicher Bauleitplan) erforderlich ist. Über einen B-Plan kann nur der Stadtrat entscheiden. Stellt der Stadtrat keinen entsprechenden B-Plan auf, kann die gewerbliche Anlage vom Landesverwaltungsamt nicht genehmigt werden.
„Da die neue gesetzliche Regelung ab 1500 Mastschweinen und 4500 Ferkeln gilt, wäre die beantragte Anlage von Van Gennip nicht mehr im Außenbereich privilegiert, wenn sie gewerblich sein sollte. Handelt es sich dagegen um eine landwirtschaftliche Anlage, kann sie nur über einen sachlichen Teilflächennutzungsplan verhindert werden. Es ist positiv, dass die Gemeinde diesen gerade erarbeitet. So könnte sie auch dann Van Gennips Pläne ablehnen, wenn die beantragte Anlage als landwirtschaftliche Tierhaltungsanlage einstuft wird“, verdeutlicht Frederking die Handlungsmöglichkeiten der Stadt Tangerhütte.
Hintergrund:
Gegen die im Jahr 2003 bekannt gewordenen Pläne Harrie van Gennips, auf dem ehemaligen sowjetischen Flugplatz zwischen Cobbel und Mahlwinkel eine Schweinemastanlage mit ca. 80.000 Tierplätzen zur errichten, richtete sich früh massiver Widerstand in beiden Orten und in der Umgebung. Die Bürgerinitiative Kontra Schweinemast Cobbel-Mahlwinkel gründete sich. 2009 legte Van Gennip seine Pläne aufgrund des großen Protestes der Bürgerinnen und Bürger ad acta.
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