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10.03.15 –
Tiere haben ein Recht auf Schutz und ein artgerechtes Leben
Am 11. März berät der Landwirtschaftsausschuss des Landtags über den Gesetzentwurf zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine gegen die Entscheidung der Behörde klagen. Der Behördenentscheid wird dann vom Verwaltungsgericht überprüft. Dazu äußert sich Dorothea Frederking, die sich als landwirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder für bessere Haltungsbedingungen in den Ställen einsetzt:
"Ein Tierschutzverbandsklagerecht ist dringend erforderlich, damit die Rechte der Tiere endlich vor Gericht erstritten werden können. Das ist heute nämlich nicht möglich. Mit einem Gesetz zum Verbandsklagerecht würde ein gravierender Mangel beseitigt. Denn bisher können nur die TierhalterInnen gegen Tierschutzauflagen von Behörden, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen, Wir müssen aber auch den Tieren ihre Rechte zugestehen und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz ernst nehmen. Anerkannte Tierschutzverbände sollen für die Tiere sprechen und ihren Anliegen eine Stimme geben."
Frederking verdeutlicht anhand der aktuell bekannt gewordenen tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen in den Ställen des Schweinezüchters Adrianus Straathof, wie das Verbandklagerecht wirken würde:
"Die grausamen Zustände in den Ställen von Straathof existieren seit Jahren. Mit einem Verbandsklagerecht hätten anerkannte Tierschutzverbände schon sehr früh die Behörde auffordern können, gegen diese Zustände vorzugehen und das unsägliche Tierleid endlich zu beenden. Falls die Behörde das Tierschutzgesuch ablehnt, können die Verbände gegen die Behörde klagen. Im Fall Straathof hätte die Behörde viel früher gehandelt, wenn sie die Klage der Verbände hätte fürchten müssen. Positiv betrachtet, würde dieser Druck der Behörde sogar helfen und ihr damit den Rücken zur Durchsetzung des Tierschutzes stärken."
"Der Fall Straathof zeigt, dass die Tierschutz-Verbandsklage ein "Muss" ist. Die Tiere brauchen endlich einen gesetzlichen Vertreter, der in ihrem Namen die Einhaltung von Tierschutz-Bestimmungen gerichtlich überprüfen lässt. Tiere haben ein Recht auf Schutz und ein artgerechtes Leben. Deshalb fordere ich CDU und SPD auf, Tiere endlich als fühlende Mitgeschöpfe zu begreifen und im Landwirtschaftsausschuss für das von der Fraktion Die Linke vorgelegte Gesetz zu stimmen. Die Verbandsklage war sogar ein Wahlversprechen der SPD - daran muss sie sich messen lassen."
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt könnte nach Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das siebte Bundesland mit Tierschutz-Verbandsklage werden. Baden-Württemberg und Niedersachsen beraten zurzeit über das Klagerecht.
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