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06.07.14 –
Aktuelle Erlasse von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zum Ferkeltöten
Ferkel dürfen ab sofort nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden - vorausgesetzt, die Ferkel leben in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. Die Landwirtschaftsministerien dieser Bundesländer haben am Freitag Erlasse herausgegeben, die das Töten von Ferkeln auf die Nottötung sterbenskranker Tiere einschränkt.
Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Landwirtschaftsminister Aeikens auf, sich unverzüglich diesen beiden Ländern anzuschließen und mit einem Erlass das Töten von Ferkeln aus rein wirtschaftlichen Gründen auch in Sachsen-Anhalt zu stoppen.
Frederking: "Wer schon einmal gesehen hat, wie Mitarbeiter durch den Stall gehen, systematisch Ferkel aus den Buchten ziehen, diese mit dem Kopf auf den Boden schlagen und die vermeintlich toten Tiere in einem Kübel wie Müll entsorgen, der bekommt diese Bilder nicht mehr aus dem Kopf. Auch Herr Aeikens kennt diese Bilder. Auch in Ställen in Sachsen-Anhalt ist diese Vorgehensweise traurige Praxis. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung hier handelt und einen Erlass herausgibt, der diesen Zustand beendet."
Frederking erläutert: „Die hoch gezüchteten Sauen produzieren in der Regel mehr Ferkel als sie selber säugen können. Es handelt sich um eine strukturelle Überproduktion. Die "überschüssigen" Ferkel müsste der Züchter eigentlich von natürlichen oder künstlichen Ammen aufziehen lassen. Das verursacht natürlich Aufwand und Kosten, sodass in manchen Betrieben die schwächsten Ferkel herausgegriffen und einfach aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet werden. Noch dazu ohne Betäubung – stattdessen wird den Ferkeln das Rückgrat gebrochen, indem sie auf den Boden oder auf Kanten geschlagen werden. Diese Tötungsmethode ist nicht zulässig."
Frederking: "Das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund ist laut Tierschutzgesetz §17 eine Straftat. Hier greifen die Erlasse aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen die erlaubten Gründe für das Töten von Ferkeln auf wenige schwere Erkrankungen reduziert werden."
Der Interessenverband der Schweinezüchter hat das Vorgehen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bereits begrüßt.
Frederking: „Die ans Tageslicht gekommenen Bilder vom Ferkeltöten sind so stark, dass augenscheinlich auch die Lobby keinen Widerstand mehr leistet."
Hintergrund:
Wirtschaftliche Motive sind kein vernünftiger Grund, um ein Tier zu töten. Wenn es doch geschieht, liegt eine Straftat nach § 17 Tierschutzgesetz vor.
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
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