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Umstrittene Tierhaltungsanlagen: Gesetze müssen geändert werden

Grüne zeigen Möglichkeiten für mehr Bürgerbeteiligung Magdeburg/Altmark: Den Konflikt um die Putenmastanlage in Gardelegen nimmt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum Anlass, um auf Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen und erklärt: „Die damaligen Roxförder Gemeinderäte haben sich als gewählte Bürgervertreter vergeblich gerichtlich für die Berücksichtigung ihres demokratisch gefällten Votums eingesetzt.  Nicht nur hier, sondern  auch in vielen anderen Gemeinden und Ortschaften  führt dies regelmäßig zu starken Frustrationen bei ehrenamtlichen Kommunalpolitikern, auf deren Meinung es bei immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen (wie bei Tierhaltungsanlagen) überhaupt nicht ankommt. Die Beteiligung der Gemeinden verkommt zur reinen Farce.

18.11.11 –

Grüne zeigen Möglichkeiten für mehr Bürgerbeteiligung

Magdeburg/Altmark: Den Konflikt um die Putenmastanlage in Gardelegen nimmt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum Anlass, um auf Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen und erklärt:

„Die damaligen Roxförder Gemeinderäte haben sich als gewählte Bürgervertreter vergeblich gerichtlich für die Berücksichtigung ihres demokratisch gefällten Votums eingesetzt.  Nicht nur hier, sondern  auch in vielen anderen Gemeinden und Ortschaften  führt dies regelmäßig zu starken Frustrationen bei ehrenamtlichen Kommunalpolitikern, auf deren Meinung es bei immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftigen Anlagen (wie bei Tierhaltungsanlagen) überhaupt nicht ankommt. Die Beteiligung der Gemeinden verkommt zur reinen Farce.

Für mich steht fest, dass es dringend erforderlich ist die Gesetze zu ändern, damit es zu solchen Konflikten wie in Gardelegen nicht mehr kommt.

Betroffene müssen nicht nur gehört, sondern bei allen Planungen für Tierhaltungsanlagen müssen auch übereinkommende Varianten mit den Bürgern gefunden werden. Um Verbesserungen herbeizuführen, ist es erforderlich, dass durch die Bundesgesetzgebung Tierhaltungsanlagen aus der baurechtlichen Privilegierung von landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich herausgenommen werden. Darüber hinaus muss das Land Sachsen-Anhalt regeln, dass bei allen immissionsschutzrechtlichen, genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen zwingend ein Raumordnungsverfahren durchlaufen wird."

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