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Urteil des europäischen Gerichtshofes zu neuen Gentechnikverfahren - Gentechnik auf dem Acker wird auch zukünftig streng reguliert

Mit seinem heutigen Urteil hat der europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass auch neue Verfahren zur Veränderung des Erbgutes als Gentechnik im Sinne der europäischen Gentechnik-Richtlinie zählen. Dieses begrüßt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Es ist gut für die Menschen, die Landwirtschaft und die Lebensmittelwirtschaft, dass der EuGH neue Verfahren wie die mit der Genschere als gentechnische Veränderung einstuft. Pflanzen, die auf diese Art und Weise im Labor verändert werden, unterliegen damit in Zukunft einer strengen Regulierung und Kennzeichnung. Damit bleiben das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.“

25.07.18 – von DF/ML –

Mit seinem heutigen Urteil hat der europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass auch neue Verfahren zur Veränderung des Erbgutes als Gentechnik im Sinne der europäischen Gentechnik-Richtlinie zählen. Dieses begrüßt Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Es ist gut für die Menschen, die Landwirtschaft und die Lebensmittelwirtschaft, dass der EuGH neue Verfahren wie die mit der Genschere als gentechnische Veränderung einstuft. Pflanzen, die auf diese Art und Weise im Labor verändert werden, unterliegen damit in Zukunft einer strengen Regulierung und Kennzeichnung. Damit bleiben das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.“

„Da die Menschen nach wie vor Gentechnik weder auf dem Acker noch auf dem Teller wollen, ist es gut, dass es ein strenges Beobachtungs- und Zulassungssystem geben wird. Und falls ein Anbau zugelassen werden sollte, könnten sie sich im Supermarkt anhand einer eindeutigen Kennzeichnung gegen gentechnisch veränderte Produkte entscheiden. Regulierung, Sicherheitsprüfung und Kennzeichnung sind gut für die Menschen.“

„Um die Landwirtschaft in Zeiten der Klimakrise zukunftsfest zu machen, ist ein radikales Umsteuern erforderlich: mit bodenschonenden Zwischenfrüchten, umfangreichen Fruchtfolgen, vielfältigen Fruchtarten, Strukturvielfalt und nicht zuletzt mit innovativen Techniken und Bewässerungssystemen. Den Aufwand der wertvollen landwirtschaftlichen Produkte sollten wir Verbraucherinnen und Verbraucher mit fairen Preisen honorieren. Wie auch bei der aktuellen dramatischen Dürre darf die Landwirtschaft mit den Folgen und den Herausforderungen der Klimakrise nicht allein gelassen werden. So ist es gut, dass Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert sich um finanzielle Hilfen bemüht.“

Hintergrund:

Der EuGH hat seine rechtliche Bewertung von neuen Verfahren als Gentechnik damit begründet, dass Organismen dann als gentechnisch verändert eingestuft werden, wenn die Erbgutveränderung auf natürlichem Wege nie zustande gekommen wäre.

Als Grüne stehen wir auch den neuen Gentechniken kritisch gegenüber. Denn die Gentechnik hat schon in der Vergangenheit nach über zwei Jahrzehnten Praxis nicht das gehalten, was sie versprochen hatte. Es gibt bis heute keine Hungerbekämpfung, denn gentechnisch veränderter Raps und Mais werden als Tierfutter benutzt, um den Fleischhunger der Industriestaaten zu decken. Gentechnisch veränderte Pflanzen führen sowohl bei der Agrarindustrie in Nord- und Südamerika als auch bei Kleinbäuerinnen und Kleinbauern des Globalen Südens zu Abhängigkeiten von Saatgutfirmen und von auf die Pflanzen abgestimmten Spritzmitteln.

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