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30.01.14 –
„Wir unterstützen den Gesetzentwurf für ein Tierschutzverbandsklagerecht, weil damit mehr Tierschutz durchgesetzt werden kann. Anerkannte Tierschutzverbände können auch gegen Verstöße des Tierschutzziels an sich, das nicht konkret ausgeführt ist und Auslegungsspielräume eröffnet, klagen. Schon im Verlauf eines Baugenehmigungsverfahrens kann so eine tiergerechte Unterbringung eingefordert werden. Heute zulässige Bedingungen, wie Vollspaltenböden oder das Töten von Eintagsküken, können dann gerichtlich überprüft werden", sagt die agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking.
Die bündnisgrüne Fraktion setze sich konsequent für eine Verbesserung der Tierhaltung bei Nutztieren ein. „Um für das Thema zu sensibilisieren, werden wir im Internet auf einer Karte Tierhaltungsanlagen darstellen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind: Das ist ein objektives Kriterium! Das sind Realitäten! ", betont Frederking.
Gerichtet an Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens fragt sie, wieso er sich gegen diese Art der Informationen und Transparenz wehre. „Niemand, auch die Betreiberinnen und Betreiber, sollten ein Interesse daran haben, dass Fleischproduktion im Verborgenen stattfindet." Das Staatsziel „Tierschutz" müsse konsequent umgesetzt werden.
Frederking: „Uns geht es nicht darum, Investitionen zu verhindern. Im Gegenteil. Investitionen in Tierhaltungsanlagen finden mehr Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn Tierwohl und Tiergesundheit ausreichend berücksichtig werden."
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Weitere Statements der agrarpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, im Rahmen der heutigen Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt über die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine:
„Wir müssen das Staatsziel ,Tierschutz' konsequent umsetzen. Dieser Gesetzentwurf zur Tierschutzverbandsklage ist dafür ein geeigneter Beitrag."
„Mit einer Klagemöglichkeit hätte beispielsweise gegen die frühere Verordnung zur Haltung von Hennen, die einen Platzbedarf von einem dreiviertel-DIN-A4-Blatt pro Huhn vorsah, geklagt werden können. Ein Verwaltungsgericht hätte dann schon viel früher feststellen können, dass diese Haltungsform gegen den Tierschutz verstößt und damit rechtswidrig ist."
„Es geht nicht darum, Investitionen zu verhindern. Im Gegenteil. Investitionen in Tierhaltungsanlagen finden mehr Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn Tierwohl und Tiergesundheit ausreichend berücksichtig werden."
„Als bündnisgrüne Fraktion setzen wir uns für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Nutztieren ein. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf, dem ja auch eine Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Nordrhein-Westfalen zugrunde liegt. Die CDU könnte nun Gleiches tun – ein erster Lackmustest nach ihren jüngsten Tierschutzbekundungen. Denn bisher hat die CDU unsere Verbesserungsvorschläge für mehr Tierschutz immer abgelehnt."
„Die Bedürfnisse von Kuh, Schwein und Huhn müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Das darf auch kosten. Nur so können anständige Erzeugerpreise erzielt werden."
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