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30.01.14 –
Statements der agrarpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dorothea Frederking, im Rahmen der heutigen Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt über die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine:
„Wir müssen das Staatsziel ,Tierschutz' konsequent umsetzen. Dieser Gesetzentwurf zur Tierschutzverbandsklage ist dafür ein geeigneter Beitrag."
„Mit einer Klagemöglichkeit hätte beispielsweise gegen die frühere Verordnung zur Haltung von Hennen, die einen Platzbedarf von einem dreiviertel-DIN-A4-Blatt pro Huhn vorsah, geklagt werden können. Ein Verwaltungsgericht hätte dann schon viel früher feststellen können, dass diese Haltungsform gegen den Tierschutz verstößt und damit rechtswidrig ist."
„Es geht nicht darum, Investitionen zu verhindern. Im Gegenteil. Investitionen in Tierhaltungsanlagen finden mehr Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn Tierwohl und Tiergesundheit ausreichend berücksichtig werden."
„Als bündnisgrüne Fraktion setzen wir uns für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Nutztieren ein. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf, dem ja auch eine Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Nordrhein-Westfalen zugrunde liegt. Die CDU könnte nun Gleiches tun – ein erster Lackmustest nach ihren jüngsten Tierschutzbekundungen. Denn bisher hat die CDU unsere Verbesserungsvorschläge für mehr Tierschutz immer abgelehnt."
„Die Bedürfnisse von Kuh, Schwein und Huhn müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Das darf auch kosten. Nur so können anständige Erzeugerpreise erzielt werden."
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