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Verwaltungsgericht bestätigt Tierhaltungsverbot Straathof

MAGDEBURG. Nach drei Verhandlungstagen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Gericht heute die Entscheidung getroffen, die Klage von Adrianus Straathof abzuweisen und die Berufung nicht zu zulassen. Herr Straathof hatte gegen das vom Landkreis Jerichower Land am 24.11.2014 gegen ihn verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbot geklagt. Damit bestätigt das Gericht den Bescheid des Landkreises zum Tierhaltungsverbot als rechtmäßig. Zu der Gerichtsentscheidung äußert sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, die die Verhandlung beobachtet hatte:

04.07.16 – von DF/MF –

MAGDEBURG. Nach drei Verhandlungstagen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hat das Gericht heute die Entscheidung getroffen, die Klage von Adrianus Straathof abzuweisen und die Berufung nicht zu zulassen. Herr Straathof hatte gegen das vom Landkreis Jerichower Land am 24.11.2014 gegen ihn verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbot geklagt.

Damit bestätigt das Gericht den Bescheid des Landkreises zum Tierhaltungsverbot als rechtmäßig.

Zu der Gerichtsentscheidung äußert sich Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, die die Verhandlung beobachtet hatte:

"Ich begrüße die Entscheidung des Gerichtes. Sie ist richtungsweisend für den Tierschutz und setzt ein Stoppzeichen für tierquälerische Haltungsbedingungen. Die Veterinärbehörde des Jerichower Landes war nicht eingeknickt und hatte mit den Feststellungen auf der Grundlage mehrerer Kontrollen die Gründe für das Tierhaltungsverbot sorgfältig in einer 337-seitigen amtstierärztlichen fachgutachterlichen Stellungnahme dargelegt. Am heutigen Verhandlungstag kam das Ausmaß der tierschutzwidrigen Zustände zutage. Die Rede war von einer Vielzahl von körperlichen Versehrtheiten wie Ohrverlusten, Lahmheiten, Klauenabrissen, Schulterverletzungen, Abszessen, Leistenbrüchen, Nabelbrüchen und Darmvorfällen. Die meisten Verletzungen wurden nicht fachgerecht behandelt. Ringelschwänze waren zu kurz kupiert worden, tierärztliche Diagnosen fehlten, für Sauen vorgesehene Kastenstände waren zu klein und für Würfe mit hoher Ferkelzahl standen keine erforderlichen künstlichen Ammen zur Verfügung."

"Die Gerichtsentscheidung ist ein Meilenstein mit bundesweiter Auswirkung und wird die Behörden deutschlandweit ermutigen, bei ähnlich eklatanten tierschutzrechtlichen Verstößen auch Tierhaltungsverbote auszusprechen. Anlagenbetreiber, die mit den ihnen anvertrauten Tieren nicht gut umgehen, wird in Zukunft das Recht genommen, Tiere zu halten."

"Die Berufung wurde nicht zugelassen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Straathof-Seite eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird. Da die Sach- und Rechtslage zu den Schmerzen, Leiden und Schäden so eindeutig ist, gehe ich davon aus, dass auch ein Oberverwaltungsgericht schnell eine Entscheidung im Sinne des Tierschutzes treffen würde. Ich hoffe auf zügige Entscheidungen, damit der Bescheid des Jerichower Landes zum Tierhaltungsverbot endlich rechtskräftig wird und das Tierhaltungsverbot bundesweit umgesetzt werden muss."  

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