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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dorothea Frederking

Zum heutigen Bundesratsbeschluss: „Ziel in Sicht für Entlastung von Ostdeutschland bei Netzentgelten“

Der Bundesrat hat heute für einheitliche Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene gestimmt. Dazu äußert sich Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt: "Es ist gut, dass sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat für die bundesweite Angleichung der Netzentgelte stark gemacht hat. Der heutige Beschluss war längst überfällig, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Wirtschaft in Ostdeutschland bei den Stromkosten zu entlasten.“ „Für Sachsen-Anhalt hat es sich gelohnt, dass wir über den einstimmigen Beschluss des Landtages der Landesregierung in der vergangenen Woche einen klaren Auftrag erteilt haben.“

10.03.17 – von DF/MF –

Der Bundesrat hat heute für einheitliche Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene gestimmt. Dazu äußert sich Dorothea Frederking, energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen-Anhalt:

"Es ist gut, dass sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat für die bundesweite Angleichung der Netzentgelte stark gemacht hat. Der heutige Beschluss war längst überfällig, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unsere Wirtschaft in Ostdeutschland bei den Stromkosten zu entlasten.“

„Für Sachsen-Anhalt hat es sich gelohnt, dass wir über den einstimmigen Beschluss des Landtages der Landesregierung in der vergangenen Woche einen klaren Auftrag erteilt haben.“

„Denn bislang sind in Ostdeutschland die Netznutzungsentgelte wesentlich höher als in einigen anderen Bundesländern. Dieses ungerechte Missverhältnis muss beseitigt werden. Die anfallenden Kosten der Energiewende müssen von allen gleichermaßen getragen werden. Wir wollen eine faire Lastenverteilung. Das schafft Akzeptanz für die Energiewende und sichert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. “

„Mit dem heutigen Beschluss bekommt der Bundestag nun ein klares Signal, sich bundesweit für einheitliche Regelungen im Netzentgeltmodernisierungsgesetz einzusetzen.“ 

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